Keine Schulung und Eignungsuntersuchung bei geforderter Höhenarbeit
Schlecht am Arbeitgeber finde ich
Arbeitsschutzgesetz § 6 und § 7 werden nicht eingehalten. Hochregallager mit 28m Höhe. Es wird keine Eignungsuntersuchung für Arbeiten in Höhe durchgeführt, keine Schulung zur Höhenarbeit. Sicherheitskonzept für Hochregallager nicht vorhanden obwohl man dieses seit mehr als 20 Jahren betreibt. PSAgA unvollständigt und keine jährliche Prüfung des Zustandes.
Ich durfte mir von meinen Abteilunskollegen erklären lassen, dass wenn mir die Einhaltung vom Arbeitsschutzgesetz oder andere Normen und Vorgaben wichtig ist, ich nicht in die Firma passe.
Verbesserungsvorschläge
Mitarbeiter Schulen.
Großteil meiner ehemaligen Abteilung ist nicht einmal mehr in der Lage eine VDE konforme Crimpung einer Aderendhülse durchzuführen.
Drehmomentschlüssel einführen.

