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Oberlandesgericht 
Köln
Bewertung

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Das OLG Köln kann "Personalführung und -entwicklung" einfach nicht.

2,8
Nicht empfohlen
FührungskraftHat zum Zeitpunkt der Bewertung im Bereich IT gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

Arbeitsplatzausstattung, Schulungen, flexible Arbeitszeit, HomeOffice

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Führungsverhalten, leere Versprechungen, Seilschaften

Verbesserungsvorschläge

Ein modernes Personalentwicklungskonzept, das sich an der Arbeitsleistung und an der Betriebszugehörigkeit orientiert und das auch tatsächlich gelebt wird.

Arbeitsatmosphäre

Innerhalb der Teams weitestgehend gut, von Führung zu Mitarbeiter*innen ganz schlecht

Kommunikation

Innerhalb der Teams weitestgehend gut, von Führung zu Mitarbeiter*innen ganz schlecht

Work-Life-Balance

Von den Rahmenbedingungen her gut, wenn diese denn auch gelebt würden...

Vorgesetztenverhalten

Von oben herab (Jurist*innen, Beamt*innen) statt Miteinander.
Beharren auf einer antiquierten Hierarchie in einem vermeintlich modernen IT-Kontext.

Interessante Aufgaben

Das wichtigste/einzige, was mich dort noch hält.

Gleichberechtigung

Rein quantitativ halbwegs gegeben. Allerdings kaum weibliche Führungskräfte.

Arbeitsbedingungen

Durch jahrelange Unterbesetzung entsteht permanente Überforderung (Termindruck).

Gehalt/Sozialleistungen

Das Gehalt richtet sich nicht nach individuellen Leistungen, sondern nach Tarifrecht. Deutlich niedriger als in der freien Wirtschaft.
Sozialleistungen sind normal.

Karriere/Weiterbildung

Schulungen ok, sofern sie dem Arbeitgeber nutzen.
Für die eigene Karriere bleiben sie aber ohne Wirkung.
Eine "Karriere" kann man nur im Rahmen des Tarifvertrages machen, indem man sich auf höher dotierte Stellen bewirbt.
Langjährige Betriebszugehörigkeit oder besondere Leitungen werden nicht honoriert.


Kollegenzusammenhalt

Umgang mit älteren Kollegen

Umwelt-/Sozialbewusstsein

Image

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