Ihr Unternehmen?
Mitarbeiter:innen-Zufriedenheit
- 3,0Gehalt/Benefits
- 3,6Image
- 3,0Karriere/Weiterbildung
- 4,1Arbeitsatmosphäre
- 3,3Kommunikation
- 4,1Kollegenzusammenhalt
- 3,8Work-Life-Balance
- 3,1Vorgesetztenverhalten
- 3,9Interessante Aufgaben
- 3,2Arbeitsbedingungen
- 3,5Umwelt-/Sozialbewusstsein
- 3,8Gleichberechtigung
- 3,5Umgang mit älteren Kollegen
Seit 2022 haben 7 Mitarbeiter:innen diesen Arbeitgeber mit durchschnittlich 3,8 bewertet. Dieser Wert ist höher als der Durchschnitt der Branche Öffentliche Verwaltung (3,5).
Alle Mitarbeiter:innen-Bewertungen ansehenBenefits
Die folgenden Benefits wurden am häufigsten in den Bewertungen von 7 Mitarbeiter:innen bestätigt.
Flexible Arbeitszeiten
Barrierefrei
Gesundheits-Maßnahmen
Kantine
Mitarbeiter-Events
Homeoffice
Betriebliche Altersvorsorge
Gute Verkehrsanbindung
Diensthandy
Parkplatz
Firmenwagen
Internetnutzung
Arbeitgeber stellen sich vor
Was Mitarbeitende sagen
Was Mitarbeitende gut finden
Die Personalverwaltung allgemein ist gut. Sachlich und freundlich.
BEM, Personalgespräche.
Offen für Verbesserungsvorschläge.
Flexibilität, Gleichberechtigung, die Variation in den Aufgaben, die Leitung der Referendarabteilung
Arbeitsplatzausstattung, Schulungen, flexible Arbeitszeit, HomeOffice
Was Mitarbeitende schlecht finden
Der Umgang von Vorgesetzen mit Beschäftigten, vor allem mit älteren ist unpersönlich und katastrophal.
Statt einer schlanken Teamverwaltung werden - um gut dotierte Posten für Rechtspfleger und Richter sowie Beamte zu schaffen - Zwischenhierarchien und Stellvertreterposten geschaffen.
Generell ist es so: wenn man seine wohlgemerkt fundierte Meinung sagt, wird man schlecht angesehen und behandelt.
Schlechte Entscheidungen bei der Besetzung von Führungspositionen mit den Folgen schlechter Führung und häufigem Wechsel von Führungskräften.
Der Fisch stinkt vom Kopf...
Man ewig lange auf Anträge oder Entschädigungen warten muss und überhaupt sehr lange suchen muss bis man für sein Anliegen an der richtigen Adresse ist
die technische Ausstattung & Höhe der Unterhaltsbeihilfe
Führungsverhalten, leere Versprechungen, Seilschaften
Verbesserungsvorschläge
Besser organisieren mit Auszubildenden an kleinen Gerichten, da die oft keine Ahnung haben, dass welche kommen oder was sie mit denen machen sollen
Vorausschauende, an der Altersstruktur der aktuell Beschäftigten orientierte Personalplanung
Die Unterhaltsbeihilfe sollte erhöht werden. Die AG-Leiter sollten vorab geprüft werden. Gerade im Verwaltungsrecht gab es da noch Verbesserungsbedarf, WLAN Zugang überall ermöglichen, Arbeitsplätze für Referendare, längere Öffnungszeiten der Bibliotheken.
Ein modernes Personalentwicklungskonzept, das sich an der Arbeitsleistung und an der Betriebszugehörigkeit orientiert und das auch tatsächlich gelebt wird.
Die Vergütung könnte zumindest den Mindestlohn betragen.
Schlechtester Faktor
Am schlechtesten bewertet: Gehalt/Benefits
Der am schlechtesten bewertete Faktor von Oberlandesgericht Köln ist Gehalt/Benefits mit 3,0 Punkten (basierend auf 4 Bewertungen).
Wenn man es umrechnet liegt die Unterhaltsbeihilfe unter dem Mindestlohn. Mit Bürgergeld + Wohngeld zusammen hätte man mehr Geld zur Verfügung. Das bei den aktuellen Miet-und Lebensmittelpreisen. Teils arbeitet man über 40 Stunden pro Woche. Hinzu kommt, dass eine Nebenbeschäftigung nur in geringem Umfang akzeptiert wird.
Trotz abgeschlossenem Studium der Rechtswissenschaften verdient man deutlich unter Mindestlohn und weniger als ein Dualer Student direkt nach dem Abitur im Einzelhandel.
Das Gehalt richtet sich nicht nach individuellen Leistungen, sondern nach Tarifrecht. Deutlich niedriger als in der freien Wirtschaft.
Sozialleistungen sind normal.
Karriere und Weiterbildung
Karriere/Weiterbildung
Karriere/Weiterbildung wird mit durchschnittlich 3,0 Punkten bewertet (basierend auf 2 Bewertungen).
Sehr gut. Ideal für Zukunftsplanungen im jungen Alter
Schulungen ok, sofern sie dem Arbeitgeber nutzen.
Für die eigene Karriere bleiben sie aber ohne Wirkung.
Eine "Karriere" kann man nur im Rahmen des Tarifvertrages machen, indem man sich auf höher dotierte Stellen bewirbt.
Langjährige Betriebszugehörigkeit oder besondere Leitungen werden nicht honoriert.
Fragen zu Bewertungen und Gehältern
- Oberlandesgericht Köln wird als Arbeitgeber von Mitarbeiter:innen und Bewerber:innen mit durchschnittlich 3,8 von 5 Punkten bewertet. In der Branche Öffentliche Verwaltung schneidet Oberlandesgericht Köln besser ab als der Durchschnitt (3,5 Punkte). Basierend auf den Bewertungen der letzten 2 Jahre würden 80% der Mitarbeiter:innen und Bewerber:innen Oberlandesgericht Köln als Arbeitgeber weiterempfehlen.
- Anhand von insgesamt 4 Bewertungen schätzen 25% ihr Gehalt und die Benefits als gut oder sehr gut ein.
- Basierend auf Daten aus 6 Kultur-Bewertungen betrachten die Mitarbeiter:innen die Unternehmenskultur bei Oberlandesgericht Köln als eher traditionell.
Puls
Aktuelle Stimmung
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