Verletzung der Verschwiegenheitspflicht
Gut am Arbeitgeber finde ich
Bewerbungsgespräch war in Ordnung
Schlecht am Arbeitgeber finde ich
Es ist bedauerlich anzumerken, dass meine Kündigung aufgrund meiner eigenen mangelnden Arbeitsleistung erfolgte. Ich übernehme die Verantwortung für meine Fehler und erkenne an, dass ich selbst Schuld an der Situation bin. Jedoch wurde nach meiner Kündigung die Information über meine Entlassung von meinem Arbeitgeber unangemessen weitergegeben, was zu einer Verbreitung der Informationen innerhalb meiner Familie führte.
Es ist wichtig zu betonen, dass Arbeitgeber gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind und die Gründe für eine Kündigung nicht an die Öffentlichkeit weitergeben dürfen. Diese Verpflichtung dient dem Schutz der Privatsphäre und dem Wahrung der Integrität der betroffenen Person. Eine Kündigung sollte nicht zu einem Anlass für Klatsch und Tratsch oder öffentliche Diffamierung werden.