Unzulässiger Maulkorb
Gut am Arbeitgeber finde ich
Gut fand ich schon zu Beginn meiner Tätigkeit den Ratschlag der Mechaniker, schnellstmöglich eine Rechtschutzversicherung (Schwerpunkt Arbeitsrecht) abzuschließen.
Schlecht am Arbeitgeber finde ich
Bei bemängelten Sicherheitsvorkehrungen wird sofort mit Kündigung reagiert, ohne den genauen Sachverhalt aufzuklären.
Bei öffentlicher Meinungsäußerung greift man direkt zur "harten Keule", der fristlosen Kündigung, obwohl konstruktive oder auch scharfe Kritik an Missstände im Unternehmen grundsätzlich vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist.
Verbesserungsvorschläge
1. Achtet das Recht auf freie Meinungsäußerung, Artikel 5 des Grundgesetzes. Respektiert die Meinungsfreiheit, anstatt mit fristlosen Kündigungen zu reagieren.
2. Auf Hinweise von bemängelten Sicherheitsvorkehrungen nicht mit Kündigung reagieren.
3. Mitarbeiterkritik nicht erst im Kündigungsschutzprozess ernst nehmen.
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Am 21. Januar 2027 um 10.30 Uhr findet der öffentliche Kammertermin am Arbeitsgericht Nürnberg, Roonstraße 20 statt.

