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Oberbank
Bewertung

Top
Company
2024

Toller Arbeitsplatz

4,2
Empfohlen
Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung bei Oberbank AG Linz in Linz gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

Dass es ein fixer und stabiler Arbeitsplatz ist. Gute Bezahlung, sowie Goodies. Immer an Wochenenden und Feiertagen frei. Super Arbeitszeiten

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Dass der Fahrkostenzuschlag (Linz AG) im Bruttogehalt verrechnet wird und somit sich die Rückvergütung (durch die Firma) vermindert. Es wird versprochen, dass 40% die Firma übernimmt, tatsächlich übernimmt sie nur 20%. Bitte ändern!

Verbesserungsvorschläge

Renovierungen an manchen Filialen vornehmen, statt neue eröffnen. Image ist immerhin noch sehr wichtig. Präsentation der Firma. Vorallem das Aussehen. Es gibt Filialen, die sehr alt aussehen!

Arbeitsatmosphäre

manchmal sehr stressig

Kommunikation

Sehr gut, jedoch manchmal fehlt es an Kommunikation. Probleme werden eher geschluckt und nicht ausgesprochen....vorallem im Servicebereich

Kollegenzusammenhalt

In schwierigen Situationen wird zusammengehalten und sich gegenseitig unterstützt

Vorgesetztenverhalten

Sehr gut, kompetent, freundlich und zuvorkommend

Gleichberechtigung

Sehr gut

Umgang mit älteren Kollegen

Haben wir nur 1 Kollegin und mit ihr komme ich sehr gut aus

Gehalt/Sozialleistungen

Gut, könnte aber noch besser sein


Work-Life-Balance

Interessante Aufgaben

Arbeitsbedingungen

Umwelt-/Sozialbewusstsein

Image

Karriere/Weiterbildung

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Arbeitgeber-Kommentar

Vielen Dank für Ihre detaillierte Bewertung der Oberbank als Arbeitgeber. Wir schätzen Ihre Verbesserungsvorschläge sowie Ihre Kritik, ebenso wie Ihre positiven Anmerkungen. Die Oberbank hat einen vorausschauenden und klar definierten Zyklus für Investitionen bzw. Sanierungsmaßnahmen. Davon unabhängig gibt es Expansionspläne, die das Wachstum, den Erfolg und damit die Unabhängigkeit der Oberbank auch in Zukunft sichern sollen.

Die Oberbank ersetzt Ihren MitarbeiterInnen 40 % der Fahrtkosten, wenn Sie für den Arbeitsweg ein öffentliches Verkehrsmittel benutzen. Für diesen Kostenersatz muss zwar keine Sozialversicherung bezahlt werden, er ist aber leider lohnsteuerpflichtig. Der letztliche Betrag des Kostenersatzes hängt vom individuellen Lohnsteuersatz jedes Mitarbeiters/jeder Mitarbeiterin ab und kann daher unterschiedlich hoch sein.

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