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Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Logo

Berufsgenossenschaft 
Handel 
und 
Warenlogistik 
(BGHW)
Bewertung

Toller Arbeitgeber

3,9
Empfohlen
Hat zum Zeitpunkt der Bewertung bei BGHW - Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik in Mannheim gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

Wie die Geschäftsführung (oder ein Beauftragter?) hier auf Kritik eingeht, finde ich sehr vorbildlich.

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Meine Kritik an der Umsetzung der tariflichen Entgelt-Anpassungen nehme ich hiermit zurück. Die BGHW hat keinen Einfluss auf die verzögerte Umsetzung. Es wäre nicht fair, diesen Punkt der BGHW anzulasten.

Interessante Aufgaben

Zeit für eigentliche Tätigkeit wird stellenweise durch Verwaltungsaufwand eingeschränkt

Gleichberechtigung

Ich habe noch keine Ungleichbehandlung erlebt

Umgang mit älteren Kollegen

Sehr wertschätzend

Arbeitsbedingungen

Gute Ausstattung, mobiles Arbeiten möglich, leider unschöne Teppiche und schlechte Beleuchtung im Dienstgebäude

Gehalt/Sozialleistungen

öffentlicher Dienst

Image

Intern gut, aber nach außen hin wird die BG teils als Zwangsversicherung wahrgenommen (was sie prinzipiell auch ist).

Karriere/Weiterbildung

Übliche Pyramide im öffentlichen Dienst


Arbeitsatmosphäre

Kommunikation

Kollegenzusammenhalt

Work-Life-Balance

Vorgesetztenverhalten

Umwelt-/Sozialbewusstsein

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Arbeitgeber-Kommentar

Markus HeiterGeschäftsführung

Sehr geehrte Mitarbeiterin, sehr geehrter Mitarbeiter,
sehr geehrte Führungskraft,

zunächst möchte ich mich für Ihr Feedback bedanken und dass Sie die BGHW als Arbeitgeberin weiterempfehlen.
Sie bemängeln im Wesentlichen die schleppende Umsetzung des zwischen den Kommunen und dem Bund beschlossenen Tarifabschlusses in diesem Jahr. Hierzu möchte ich kurz anmerken, dass dieser Abschluss nicht automatisch auch für die Beschäftigten der gewerblichen Berufsgenossenschaften gilt, sondern erst in einer eigenen Tarifkommission bei der DGUV verhandelt werden muss. Sprich: hier wird ein eigener Tarifvertrag vereinbart. In der Regel wird der ausgehandelte Abschluss für den öffentlichen Dienst auch bei den BGen übernommen, sodass dieser Zwischenschritt für Sie so nicht zu erkennen ist. Aufgrund der nachgelagerten Verhandlungsrunden verzögern sich jedoch diese Auszahlungen. Daran können wir als BGHW nichts ändern. Am 5. Juli haben wir unsere Belegschaft über die Auszahlung in einem Intranetartikel informiert (WebCode: 23512987). Es wäre schön, wenn Sie aufgrund dieser Informationen Ihre Bewertung entsprechend korrigieren könnten.
Ansonsten freut es mich sehr, dass Sie gerne bei uns arbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Heiter, Mitglied der Geschäftsführung

Dieser Kommentar bezieht sich auf eine frühere Version der Bewertung.
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