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Bundesverwaltungsamt
Bewertung

Beamtin, die weder be-, noch gefördert wird

3,5
Empfohlen
Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung im Bereich Administration / Verwaltung bei Bundesverwaltungsamt in Köln gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

Flexible Arbeitszeiten, homeoffice

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Wird zu wenig darauf geachtet, welche Stärken die Beschäftigten haben

Verbesserungsvorschläge

Intern rekrutieren

Arbeitsatmosphäre

In meinem Team ok

Kommunikation

Von oben nach unten schleppend

Vorgesetztenverhalten

Keine Förderung

Interessante Aufgaben

Vieles langweilig, eintönig, wiederkehrend

Umgang mit älteren Kollegen

Ab 50 Jahren kommt man auf das Abstellgleis, beruflich gesehen

Image

Klischee von faulen Beamten hält sich, manchmal zu Recht, manchmal zu Unrecht

Karriere/Weiterbildung

Weiterbildung gut, Karrieremöglichkeiten oft nicht


Kollegenzusammenhalt

Work-Life-Balance

Gleichberechtigung

Arbeitsbedingungen

Umwelt-/Sozialbewusstsein

Gehalt/Sozialleistungen

HilfreichHilfreich?ZustimmenZustimmen?MeldenTeilen

Arbeitgeber-Kommentar

Lea BahnisseProjektmitarbeiterin

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, um das Bundesverwaltungsamt zu bewerten. Es ist schön zu lesen, dass Sie die flexiblen Arbeitszeiten und Homeoffice so wertschätzen.

Aus Ihrer Bewertung geht hervor, dass Sie sich bessere Entwicklungsmöglichkeiten und Aufstiegschancen wünschen. Es bestehen jedoch beispielsweise für alle Beschäftigten des Bundesverwaltungsamtes gleichermaßen vielfältige Karrieremöglichkeiten.

Auf Basis der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung werden die Beamtinnen und Beamten des BVA einmal jährlich regelbeurteilt. Abhängig von dieser Regelbeurteilungsnote und der aktuellen Stellensituation erhalten diese Beförderungsmöglichkeiten. Diesbezüglich können Sie sich auch gerne die Beurteilungsrichtlinie im Intranet durchlesen.
Außerdem haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich auf höherwertige Stellen zu bewerben, um damit in Ihrer Entgeltgruppe oder einem Dienstposten-Bündel zu steigen. Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Intranetseite. Für einen Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen Dienstes ist grundsätzlich ein Bachelorabschluss und in die Laufbahn des höheren Dienstes ein Masterabschluss erforderlich. Auf unserer Karriereseite unter https://www.karriere.bva.bund.de/Webs/Karriere/DE/Benefits/Perspektiven/Aufstieg_Beamte/aufstieg_node.html finden Sie nähere Informationen zu den Studiengängen Verwaltungsmanagement und Master of Public Administration an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Während des Studiums fördert das BVA alle Aufsteigerinnen und Aufsteiger beispielsweise durch Weiterbezahlung der Bezüge bzw. Vergütung und Freistellungen, unter anderem in Klausurphasen. Unsere Beschäftigten können auch ohne Studium aufsteigen. Dies ist bei Vorliegen bestimmter Qualifikationen möglich, beispielsweise in Form entsprechender langjähriger und einschlägiger beruflicher Erfahrungen in bestimmten Bereichen. Dies ist eine Fördermöglichkeit die oftmals auf Grund der geforderten Qualifikation insbesondere lebensälteren Kollegen und Kolleginnen zu Gute kommt. Um nähere Auskünfte zu dieser Thematik zu erhalten, bitte ich Sie, die Kolleginnen und Kollegen der Personalreferate zu kontaktieren. Bitte beachten Sie, dass ein Stellenaufstieg mit Veränderungen verbunden sein kann, wie beispielsweise einem Wechsel des Aufgabenbereichs oder gar des Standorts.

Wenn Ihnen eine Förderung Ihres Vorgesetzten fehlt, Sie die Kommunikation bemängeln und Sie unzufrieden mit Ihrem Aufgabenbereich sind, sollten Sie unbedingt diese Missstände offen bei Ihrer Führungskraft ansprechen. Denn ein intaktes Miteinander ist schließlich die Basis einer jeden guten Arbeitssituation. Wenn ein klärendes Gespräch mit Ihren Vorgesetzten nicht möglich oder zielführend sein sollte, sollten Sie sich bitte unbedingt an den Personalrat wenden, um im besten Fall eine Lösung zu finden. Bezüglich einer Veränderung Ihres Aufgabenbereiches könenn Sie sich auch vertrauensvoll an die Personaleinsatzplanung wenden, welche Sie bzgl. Ihrer Optionen beraten kann.

Mit freundlichen Grüßen,
Lea Bahnisse
PG Personal.digital

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