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Bundesverwaltungsamt
Bewertung

Gut aber Ausbaufähig.

3,2
Empfohlen
Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung im Bereich Administration / Verwaltung bei Bundesverwaltungsamt in Chemnitz gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

Work-life-balance. Tatsächlich ein absoluter Benefit. Zudem auch 30 Tage Urlaub und die Gleitzeit.

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Entwicklungsmöglichkeiten, Aufstiegschancen

Verbesserungsvorschläge

Kümmert Euch gut um Eure Mitarbeiter, sonst kommt einer, ders besser macht. Insbesondere im Punkt Gehalt bzw. Zusatzleistungen sind definitiv noch einige Möglichkeiten offen und nicht ausgeschöpft.

Arbeitsatmosphäre

Die passt ganz gut.

Kommunikation

Nicht so transparent, wie es sein könnte und leider oftmals auch nicht so konkret wie benötigt.

Kollegenzusammenhalt

Das ist ein schwierigeres Thema. Ich würde sagen, typisch Verwaltung.

Work-Life-Balance

Ein tatsächlicher Pluspunkt. Durch flexible Arbeitszeitgestaltung und Homeoffice kann man seine Arbeitszeit an sein Leben anpassen und nicht andersrum.

Vorgesetztenverhalten

Grundsätzlich okay. Nett, höflich, relativ kompetent. Allerdings wenig bis gar keine Anerkennung für Leistungen, jedenfalls dann nicht, wenn man nicht laut genug auf sich und seine Leistungen aufmerksam macht. Leider wenig konkrete Anweisungen sondern mehr schwammige Aussagen.

Interessante Aufgaben

Ein Tag gleicht meistens dem anderen. Man könnte meinen "selbstgewähltes Elend" - stimmt auch.

Gleichberechtigung

Ich weiß nicht, ob dieser Punkt großer Worte bedarf. Wer am lautesten kräht, der bekommt was er will - jedenfalls ist das der Eindruck der entsteht. Wichtig dabei auch: Wer sich nach oben hin gut stellt, ist gern gesehen.

Umgang mit älteren Kollegen

Der ist in Ordnung.

Umwelt-/Sozialbewusstsein

So viel bekommt man nicht mit.

Gehalt/Sozialleistungen

Klar, mehr geht immer - vielleicht mal ein Beispiel an der freien Wirtschaft nehmen, die hat die Behörde an dieser Stelle teilweise weit überholt. Möglicherweise wäre es mal gut, wenigstens die Sonderzahlung im Osten an den Westen anzugleichen...

Image

Es halt sich die Waage. Es ist halt eine typische Verwaltung - allerdings mit Benefits.

Karriere/Weiterbildung

Welche Karriere? Das wird hier eher klein geschrieben. Wer nach einem Arbeitgeber mit Weiterentwicklungsmöglichkeiten sucht, ist hier falsch. Beständigkeit wird hier groß geschrieben.


Arbeitsbedingungen

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Arbeitgeber-Kommentar

Lea BahnisseProjektmitarbeiterin

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, um das Bundesverwaltungsamt so ausführlich zu bewerten. Es ist schön zu lesen, dass Sie unsere Benefits wie die einfache Gestaltung von einer guten Work-Life-Balance so wertschätzen.

Aus Ihrer Bewertung geht hervor, dass Sie sich bessere Entwicklungsmöglichkeiten und Aufstiegschancen wünschen. Es bestehen jedoch beispielsweise für alle Beschäftigten des Bundesverwaltungsamtes gleichermaßen vielfältige Karrieremöglichkeiten. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich auf höherwertige Stellen zu bewerben, um damit in Ihrer Entgeltgruppe oder einem Dienstposten-Bündel zu steigen. Für Tarifbeschäftigte besteht außerdem regelmäßig die Möglichkeit, sich auf Verbeamtungsausschreibungen zu bewerben. Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Intranetseite. Für einen Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen Dienstes ist grundsätzlich ein Bachelorabschluss und in die Laufbahn des höheren Dienstes ein Masterabschluss erforderlich. Auf unserer Karriereseite unter https://www.karriere.bva.bund.de/Webs/Karriere/DE/Benefits/Perspektiven/Aufstieg_Beamte/aufstieg_node.html finden Sie nähere Informationen zu den Studiengängen Verwaltungsmanagement und Master of Public Administration an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Diesen Aufstieg können auch Tarifbeschäftigte im Rahmen eines Fernstudiengangs absolvieren. Während des Studiums fördert das BVA alle Aufsteigerinnen und Aufsteiger beispielsweise durch Weiterbezahlung der Bezüge bzw. Vergütung und Freistellungen, unter anderem in Klausurphasen. Unsere Beschäftigten können auch ohne Studium aufsteigen. Dies ist bei Vorliegen bestimmter Qualifikationen möglich, beispielsweise in Form entsprechender langjähriger und einschlägiger beruflicher Erfahrungen in bestimmten Bereichen. Um nähere Auskünfte zu dieser Thematik zu erhalten, bitte ich Sie, die Kolleginnen und Kollegen der Personalreferate zu kontaktieren. Bitte beachten Sie, dass ein Stellenaufstieg mit Veränderungen verbunden sein kann, wie beispielsweise einem Wechsel des Aufgabenbereichs oder gar des Standorts.

Zudem Sehen Sie bei dem Punkt Gehalt noch Verbesserungspotential. Uns ist bewusst, dass wir hier nicht immer mit der freien Wirtschaft konkurrieren können. Unsere Vorteile gegenüber der freien Wirtschaft sind dafür aber der krisensichere Job, die genderunabhängige Bezahlung und die Möglichkeit der Verbeamtung. Die Bezahlung bzw. Vergütung richtet sich bei uns nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. dem Tarifvertrag. Somit haben wir hier leider grundsätzlich keine Einflussmöglichkeiten. Die Höhe der Vergütung kann demnach nicht frei verhandelt werden, sondern orientiert sich an Ihrer jeweiligen Tätigkeit / der entsprechenden Stelle. Die Jahressonderzahlungen (Weihnachtsgeld) werden, anders als Sie ausgeführt haben, gem. § 20 TVöD Bund mittlerweile nicht mehr in Ost und West unterschieden.

In dem Bereich Gleichberechtigung haben Sie leider auch nur zwei von fünf Sternen vergeben. Jedoch legt das Bundesverwaltungsamt gerade auf die Gleichberechtigung sehr viel wert, sei es zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten, Frauen und Männern oder zwischen Älteren und Jüngeren. Es sollte nicht derjenige bevorzugt werden, der am lautesten schreit, sondern es wird strengstens das Leistungsprinzip gem. Art. 33 Abs. 2 GG verfolgt.

Natürlich haben Sie auch immer die Möglichkeit, wenn Sie unzufrieden sind, Missstände offen bei Ihrem Vorgesetzten ansprechen. Denn ein intaktes Miteinander ist schließlich die Basis einer jeden guten Arbeitssituation. Wenn ein klärendes Gespräch mit Ihren Vorgesetzten nicht möglich oder zielführend sein sollte, sollten Sie sich bitte unbedingt an den Personalrat wenden, um im besten Fall eine Lösung zu finden.

Mit freundlichen Grüßen,
Lea Bahnisse
PG Personal.digital

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