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Bundesverwaltungsamt
Bewertung

Wer hier jammert, tut dies auf hohem Niveau!

3,9
Empfohlen
Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung im Bereich Administration / Verwaltung bei Bundesverwaltungsamt in Köln gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

Viele Freiheiten durch Gleitzeit und Homeoffice! Soviel hat man in der freien Wirtschaft nicht!

Verbesserungsvorschläge

Es müssten mal einige Arbeitsstellen gleichgestellt werden! Viele viel Arbeit unter leider zu wenig Geld!

Arbeitsatmosphäre

Das ein oder andere müsste mal erneuert werden.

Kommunikation

Langsam kommen auch hier die Medien an.

Kollegenzusammenhalt

Hier ist es wie überall... mit dem einen kann man und mit dem anderen nicht,)

Work-Life-Balance

Viele Möglichkeiten durch Gleitteit und Homeoffice! Top!

Vorgesetztenverhalten

Auch hier gibt es mal solche und mal solche....

Interessante Aufgaben

Das BVA bietet viele Möglichkeiten und viele unterschiedliche Aufgaben, da kann man viele tolle Aufgaben haben.

Gleichberechtigung

Es gibt bestimmt noch was zu tun, aber ein sehr sozialer Arbeitgeber!

Umgang mit älteren Kollegen

Kann ich leider nicht viel zu sagen.

Arbeitsbedingungen

Es muss noch einiges erneuert werden, aber es wird.

Gehalt/Sozialleistungen

Gehalt: Hier muss sich nich was tun! Sozialleistungen sind gut und es wird ein gutes Gesundheitsmanagment geboten!

Image

Als Behörde leider oftmals schlechter dargestellt als es ist.

Karriere/Weiterbildung

Wer will kommt auch weiter.


Umwelt-/Sozialbewusstsein

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Arbeitgeber-Kommentar

Lea BahnisseProjektmitarbeiterin

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

vielen Dank für die Bewertung. Es ist schön zu lesen, dass Sie in vielen Punkten zufrieden sind und gerade die Gleitzeit und die Homeoffice-Möglichkeiten so wertschätzen.

Unter Verbesserungsvorschläge geben Sie an, dass einige Arbeitsstellen gleichgestellt werden müssten, dies hängt jedoch von der Arbeitsplatzbewertung ab.
Gerne möchten wir Ihnen das Prozedere der Arbeitsplatzbewertung näher erläutern. Bei Neuerstellung eines Arbeitsplatzes wird dieser erstmalig bewertet, sodass er den tatsächlich anfallenden Aufgaben entspricht. Bei Neu- bzw. Nachbesetzungen erfolgt stets eine Überprüfung der Aktualität der Arbeitsplatzbeschreibung. Sollte es zu Änderungen kommen und länger keine Aktualisierung der Arbeitsplatzbeschreibung erfolgt sein, können die Beschäftigten ihre Referatsleitung darauf ansprechen oder bei der Personalbetreuung oder dem Organisationsreferat einen Antrag auf Überprüfung stellen. Generell dürfen Referatsleitungen ihren zugewiesenen Beschäftigten nur Tätigkeiten zuweisen, die im Vorfeld mit dem Organisationsreferat abgestimmt wurden. Dies gilt insbesondere für höherwertige Tätigkeiten, welche zu entsprechenden tariflichen Ansprüchen führen könnten. Bei der Stufenfestsetzung wird die einschlägige Berufserfahrung nach § 16 Abs. 2 Satz 2 TVöD berücksichtigt. Bei Fragen und für nähere Auskünfte zu dieser Thematik können sich unsere Beschäftigten jederzeit gerne an die Abteilung Z wenden.

Die Arbeitsplatzbewertungen sowie auch die Bezahlung bzw. Vergütung richten sich bei uns nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. dem Tarifvertrag. Somit haben wir hier leider grundsätzlich keine direkten Einflussmöglichkeiten.

Wir hoffen, Sie bleiben weiterhin zufrieden beim BVA als Arbeitgeber und danken Ihnen für Ihre Weiterempfehlung.

Mit freundlichen Grüßen,
Lea Bahnisse
PG Personal.digital

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