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Bundesverwaltungsamt
Bewertung

Öffentlicher Dienst liegt nicht jedem, aber wer es mag, kann hier gut arbeiten

3,5
Empfohlen
Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung im Bereich Administration / Verwaltung bei Bundesverwaltungsamt in Osnabrück gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

Gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, flexibles Arbeiten, interessante Aufgaben, ein sicherer Arbeitgeber, Möglichkeit zur Verbeamtung, freiwillige Zusatzleistungen zur Altersvorsorge

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Wirklich schlecht ist nichts, aber einiges hat deutliches Optimierungspotential.

Verbesserungsvorschläge

Eine Überprüfung der Eingruppierung bzw. Stellenanhebung ist längst überfällig. Aufgrund der aktuellen Verdienstmöglichkeiten ist es schwer, gut qualifizierten Nachwuchs zu gewinnen bzw. längerfristig zu binden. Auch "Altgediente" hätten inzwischen eine Anhebung verdient. So wird es schwierig, dem demografischen Wandel entgegenzuwirken.

Prozesse sollten beschleunigt und modernisiert, die Bürokratisierung abgespeckt und modernisiert werden. Einiges ist einfach nicht mehr zeitgemäß und behindert die Effektivität, die das BVA leisten könnte.

Arbeitsatmosphäre

Ist okay. Einrichtung ist funktional, Kollegenkreis überschaubar. Natürlich ist viel zu tun, aber zu bewältigen.

Kommunikation

Aufgrund der Strukturen, die in öffentlichen Dienst üblich sind, geht hier schon mal was unter. Eigeninitiative bringt aber meist die notwendigen Informationen.

Kollegenzusammenhalt

Wie überall; ist abhängig von den einzelnen Personen. Mal besser, mal schlechter...

Work-Life-Balance

Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit, bis zu 24 Gleittage im Jahr möglich. Bei privaten Problemen gibt es immer eine vernünftige Lösung, um alles unter einen Hut zu bekommen.

Vorgesetztenverhalten

Einzelfallabhängig

Interessante Aufgaben

Das BVA bietet ein vielfältiges Aufgabenspektrum mit herausfordernden Aufgaben. Man muss dies aber auch wollen.

Gleichberechtigung

Im Großen und Ganzen gegeben. Natürlich direkt auch manchmal der "Nasenfaktor" eine Rolle...

Umgang mit älteren Kollegen

Hier wird niemand benachteiligt.

Arbeitsbedingungen

Homeoffice, alternierende Telearbeit, Arbeit in Präsenz; alles möglich und gewünscht.
Klar herrscht auch Arbeitsdruck, aber wer auf seine Grenzen achtet und dies auch kommuniziert, kommt klar.

Umwelt-/Sozialbewusstsein

Die digitale Aktenführung ist zwar angelaufen, aber dennoch ein recht höher Papierverbrauch. Mitarbeiter werden zum Energiesparen angehalten. Ressourcen werden relativ vernünftig eingesetzt.
Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

Gehalt/Sozialleistungen

Sozialleistungen gut, Bezahlung ist tariflich geregelt. Man wird nicht reich, muss aber auch keine Angst vor Armut haben. Allerdings ist in einigen Bereichen eine Stellenanhebung angemessen. Ob diese eines Tages kommt, er weiß?

Image

Es ist meist wenig darüber bekannt, was das BVA eigentlich macht.

Karriere/Weiterbildung

Pflichtschulungen, freiwillige Weiterbildungen, Möglichkeit zum Studium für den Aufstieg. Allerdings muss es der Stellenplan letztendlich auch hergeben. Die Möglichkeiten sind begrenzt und Karriereaufstieg dauert lange.

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Arbeitgeber-Kommentar

Lea BahnisseProjektmitarbeiterin

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

vielen Dank für die Bewertung. Es ist schön zu lesen, dass Sie in vielen Punkten zufrieden sind, gerade in den Bereichen Work-Life-Balance, der Sicherheit die wir als Arbeitgeber bieten, der Gleichberechtigung im BVA, die guten Arbeitsbedingungen und die vielen interessanten Aufgaben, die das BVA zu bieten hat.

Unter Verbesserungsvorschläge geben Sie an, dass eine Überprüfung der Eingruppierung bzw. Stellenanhebung längst überfällig sei. Gerne möchten wir Ihnen das Prozedere der Arbeitsplatzbewertung näher erläutern. Bei Neuerstellung eines Arbeitsplatzes wird dieser erstmalig bewertet, sodass er den tatsächlich anfallenden Aufgaben entspricht. Bei Neu- bzw. Nachbesetzungen erfolgt stets eine Überprüfung der Aktualität der Arbeitsplatzbeschreibung. Sollte es zu Änderungen kommen und länger keine Aktualisierung der Arbeitsplatzbeschreibung erfolgt sein, können die Beschäftigten ihre Referatsleitung darauf ansprechen oder bei der Personalbetreuung oder dem Organisationsreferat einen Antrag auf Überprüfung stellen. Generell dürfen Referatsleitungen ihren zugewiesenen Beschäftigten nur Tätigkeiten zuweisen, die im Vorfeld mit dem Organisationsreferat abgestimmt wurden. Dies gilt insbesondere für höherwertige Tätigkeiten, welche zu entsprechenden tariflichen Ansprüchen führen könnten. Bei der Stufenfestsetzung wird die einschlägige Berufserfahrung nach § 16 Abs. 2 Satz 2 TVöD berücksichtigt. Bei Fragen und für nähere Auskünfte zu dieser Thematik können sich unsere Beschäftigten jederzeit gerne an die Abteilung Z wenden.

Ihrer Sternevergabe nach sehen Sie im Bereich Image noch Verbesserungspotenzial, damit haben Sie leider völlig recht. Auf Behördenebene genießen wir das Image als „zentraler Dienstleister des Bundes“, dagegen sind wir bei Privatpersonen aufgrund nur weniger Berührungspunkte zu unseren Aufgaben noch nicht sonderlich bekannt. Allerdings konnten wir unser unsere Bekanntheit durch unterschiedliche Kampagnen und eine gezielte Kommunikation schon verbessern. Selbstverständlich verfolgen wir dieses Thema weiterhin. Außerdem sind wir immer mehr auf Netzwerken wie Instagram, LinkedIn und Xing vertreten, wo wir nicht nur Stellenausschreibungen veröffentlichen, sondern auch die aktuellsten Themen behandeln und versuchen für mehr Transparenz zu sorgen. Wir freuen uns über jeden, der auf einem unserer Profile vorbeischaut und einen Like oder Kommentar abgibt.

Es ist schön zu wissen, dass Sie uns als Arbeitgeber weiterempfehlen.

Mit freundlichen Grüßen,
Lea Bahnisse

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