Sind die gesetzlichen Anforderung an eine Stellenbeschreibung bekannt?
Verbesserungsvorschläge
Zu einer Stellenbeschreibung vor der Bewerbung eine fachlich und sachlich fundierte Frage gestellt, die sich eng an die national und international gültigen Gesetze hielt. Meine E-Mail kann nicht richtig gelesen worden sein, denn sie wurde als "Einschätzung" abqualifiziert. Nun, dass Personalleiter sich in gesetzlichen Belangen rund um die GMP Produktion nicht auskennen müssen ist nachvollziehbar, doch genauso wenig die fehlende Abstimmung mit der Fachabteilung, die die Stellenbeschreibung an das Personalbüro übergibt. Stattdessen die Aussage man wolle sich mit mir in Verbindung setzen, wenn ein geeigneter Job vorhanden sei. So eine Aussage grenzt an Diffamierung, denn ich habe nachweisbar 16 Jahre Berufserfahrung in Sachen Umsetzung GMP an die bestehende Umwelt. Wohlgemerkt, ich hatte schon zwei Vorstellungen, doch beide waren ziemlich enttäuschend und zwar nicht, weil ich eine Absage erhielt, sondern weil die fachliche Eignung im Grunde nur ein Randthema war. Ich kann das Ganze nur im Bereich des "Sozialen" sehen. Doch bei der heutigen Fluktuation ist Berufserfahrung zentral wichtig!
Die Sterne "Während und "nach" dem Bewerbungsgespräch bleiben offen, denn es kam nicht dazu.