Bewertung Ausbildung als Sozialversicherungsfachangestellte in der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland
Gut am Arbeitgeber finde ich
Die Vorzüge des öffentlichen Dienstes z.B. flexible Arbeitszeiten, keine Wochenendarbeit, Beratungstelefon, Betriebsrente, ...
Die Ausbilder
Sind sehr kompetent, vermitteln gut die Inhalte. Das Bewertungschema ist für mich nicht verständlich, warum man das gleiche in der Ausbildung nimmt, wie als späterer Mitarbeiter.
Spaßfaktor
Mir machte Anträge bearbeiten persönlich sehr viel Spaß, nur es muss auch etwas für einen sein.
Aufgaben/Tätigkeiten
Das Hauptgeschäft ist, dass man einen Antrag bekommt (z.B. auf Altersrente, Hinterbliebenenrente, Reha, ...) und diesen dann nach dem SGB bearbeiten muss.
Variation
Es Variiert zwischen den Anträgen. Also jeder Rentenart / Reha muss man andere Voraussetzungen erfüllen. Dahingehend sehr vielseitig und interessant, vorallem bei Rehas die Lebensgeschichten der Versicherten zum Beispiel.
Respekt
Ja, eigentlich wird man genau wie jeder andere Mitarbeiter behandelt.
Karrierechancen
Unbefristet ab Note 3 in der Abschlussprüfung. Schlechter befristet für ein Jahr und es wird geguckt, ob geeignet für den Job. Da gerade viele in Rente gehen, wird das meistens dann auch eine unbefristete Übernahme.
Arbeitsatmosphäre
Es gibt eine Ausbildungsabteilung, wo wir alle miteinander lernen. Dementsprechend relativ viele Ausbilder. Es gibt einen Aktivitätentag einmal im Jahr, wo der ganze Jahrgang und ein Ausbilder zusammen etwas unternehmen.
Ausbildungsvergütung
Sehr gut da öffentlicher Dienst, bei mir waren es 1068,..€ im ersten Ausbildungsjahr, müsste sich aber auch erhöht haben mittlerweile. Nach der Ausbildung dann mind. 3000€ und bei bestandener Prüfung noch mal eine kleine Prämie.
Arbeitszeiten
Flexibel. Von 6 bis glaube 18 Uhr. Man muss nur in der Kernarbeitszeit von 8 bis 15 Uhr anwesend sein und Freitag geht diese bis 11:30 Uhr.
Am Wochenende wird nicht gearbeitet. Homeoffice ist als Auszubildender nicht möglich, aber nach der Ausbildung.
Wenn man unter 18 Jahre ist, ist es etwas doof geregelt im Jugendarbeiterschutzgesetz und der Dienstvereinbarung, ich spreche da aus Erfahrung. Ist aber nichts, was nicht möglich ist.