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Bewertung

Den Rechtsstreit habe ich zu Recht gewonnen

1,6
Nicht empfohlen
Ex-Zeitarbeiter/inHat bis 2017 bei Edwork GmbH & Co. KG in Mülheim (Ruhr) gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

Mir fällt nichts ein.

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Das versucht wurde, Krankentage mit Urlaub bzw. AZK zu verrechnen. Leider musste ein Anwalt eingeschaltet werden, um die Angelegenheit zu klären. Ohne Anwalt wurde behauptet, dass die Abrechnung so richtig ist, weil es so in der Kündigung steht. Die Kündigung wurde vom Arbeitgeber ausgesprochen und war eine einseitige Erklärung. In den meisten Fällen geht dies so sicher durch, ich habe mir jedoch einen Anwalt genommen und es musste von Edwork nachgezahlt werden. Ganz abgesehen davon, dass sich von Edwork aus "um Kopf und Kragen" geredet wurde. Deswegen mein Daum nach unten für dieses Unternehmen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung.

Verbesserungsvorschläge

Diese Art der Versuche nicht mehr zu starten. Spart sicher Anwaltkosten und macht keinen guten Eindruck.
Gegenüber Bewerber mit offenen Karten spielen, was den Einsatz betrifft. Hier war man mir gegenüber nicht ehrlich (in meinem Fall sollte ich für 3 Monate tgl. 100 Km fahren und anschließend Einsatz an meinem Wohnort). Es wurden 9 Monate daraus. Und ich mag nicht zu einem Vollzeitjob noch eine weite Hin- und Rückfahrt.
Fahrtkosten zahlen für Arbeitnehmer, welche eine weitere Strecke täglich fahren sollen. Dann geht auch mal ein Einsatz über 50 KM.
Mails bzw. Anfragen von Mitarbeitern zeitnah beantworten. Und nicht erst wesentlich später oder auch überhaupt nicht.

Arbeitsatmosphäre

Da Arbeitnehmerüberlassung Bewertung der Arbeitsatmosphäre im Unternehmen nicht möglich.

Kommunikation

Oft keine Erreichbarkeit. Mails werden auch schonmal nicht beantwortet.

Kollegenzusammenhalt

Arbeitnehmerüberlassung. Kollegzusammenhalt kann nicht beurteilt werden.

Work-Life-Balance

Arbeitnehmerüberlassung; kann nicht beurteilt werden.

Vorgesetztenverhalten

Da Arbeitnehmerüberlassung Bewertung des Vorgesetztenverhalten im Unternehmen nicht möglich.

Interessante Aufgaben

Im eingesetzten Unternehmen.

Gleichberechtigung

Vermutlich in Ordnung.

Umgang mit älteren Kollegen

Arbeitnehmerüberlassung; kann nicht beurteilt werden.

Arbeitsbedingungen

Im eingesetzten Unternehmen gut.

Umwelt-/Sozialbewusstsein

Arbeitnehmerüberlassung; kann nicht beurteilt werden.

Gehalt/Sozialleistungen

Lassen zu wünschen übrig. Achtung: bei Arb.-Nehmer-Überlassung sollten gleiche Bedingungen gelten wie für die Stammmitarbeiter im eingesetzten Unternehmen. Ist hier nicht so.

Image

Image kann nicht gut sein.

Karriere/Weiterbildung

Arbeitnehmerüberlassung; kann nicht beurteilt werden.

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