Es war festzustellen, dass die körperliche Eignung der betreffenden Person für einen repräsentativen Messeauftritt n.g.w
Verbesserungsvorschläge
Nach sechs in ihrer Gesamtheit eindeutig untragbaren, jeweils erheblich sicherheits‑ und funktionsrelevanten Fehlleistungen eines bayerischen Fabrikats ist ein weiteres Festhalten an diesem Produkt weder sachlich zu rechtfertigen noch organisatorisch verantwortbar. Es drängt sich vielmehr zwingend auf, dem Nachkommen unverzüglich alternative und verlässlichere technische Optionen zu eröffnen, etwa durch die ernsthafte Prüfung eines Wechsels zu Erzeugnissen der Proton‑Motors‑Reihe. Jede weitere Nutzung des bisherigen Produkts würde angesichts der dokumentierten Defizite einer bewussten Inkaufnahme fortgesetzter Risiken gleichkommen und wäre damit objektiv pflichtwidrig.“