Einseitige Kontrolle rauchender Mitarbeitender
Schlecht am Arbeitgeber finde ich
Nach aktueller Praxis im Betrieb sind ausschließlich rauchende Mitarbeitende verpflichtet, ihre Pausen an einer im Raucherbereich installierten Stempeluhr zu erfassen. Pausen im Büro, in der Kantine oder im Aufenthaltsraum werden hingegen nicht dokumentiert; entsprechende Stempeluhren sind dort nicht vorhanden.
Diese Regelung führt zu einer einseitigen Kontrolle rauchender Mitarbeitender und stellt eine klare Ungleichbehandlung dar. Eine sachliche Rechtfertigung hierfür ist nicht erkennbar. Gleichbehandlung ist aus meiner Sicht nur gewährleistet, wenn entweder alle Pausen einheitlich erfasst werden oder auf eine gesonderte Pausenerfassung für rauchende Mitarbeitende vollständig verzichtet wird.
Darüber hinaus wird aktuell nicht sichergestellt, ob Mitarbeitende tatsächlich eine Pause nehmen konnten. Unabhängig davon werden aber pauschal 30 Minuten Arbeitszeit abgezogen. Diese Praxis entspricht nicht der geltenden Rechtsprechung zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung und zur Unzulässigkeit pauschaler Pausenabzüge, wenn nicht sichergestellt ist, dass die Pause tatsächlich genommen wurde.
