Ihr Unternehmen?

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HARTMANN 
FLEET-Professionals 
GmbH
Bewertung

Ihr Unternehmen?

Sehr dürftig...

1,9
Nicht empfohlen
Hat bis 2025 bei HARTMANN FLEET-Professionals GmbH gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

Abwechslung

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Wenn ich für das tragen einer kurzen Hose bei über 30 Grad sowie für einmal vergessen der Warnweste gleich einen Eintrag bekomme ist das fragwürdig. Man verlangt, ständig verfügbar zu sein und Urlaub ist schwer zu bekommen. Bist du länger krank bist du raus.

Verbesserungsvorschläge

generell sollte die Firmenkultur geändert werden.
bei Übernachtungen wird KEIN Frühstück übernommen - Spesensatz viel zu niedrig - Gehalt sollte angepasst werden

Arbeitsatmosphäre

Der Job macht generell Spaß aber man ist nur eine Nummer. Ein Kommen und gehen! Habe ich so noch nie erlebt.

Image

in der Region einen schlechten Ruf

Work-Life-Balance

die gibt es nicht. 190 Stunden vertrag. Planungszeiten passen meist nicht und Verzögerungsmeldungen werden oft nicht genehmigt

Karriere/Weiterbildung

nichts angeboten

Gehalt/Benefits

ganz knapp über dem Mindestlohn - aber 190 !!! Stunden - heutzutage nicht zeitgemäß

Kollegenzusammenhalt

innerhalb des Teams bei uns Fahrern sehr gut, nach oben schlechter

Umgang mit älteren Kollegen

knapp 1 jahr einen recht guten Job gemacht , dann 1x länger im Krankenstand- und dann gekündigt-menschlich unmöglich.

Vorgesetztenverhalten

Teamleiter ok

Arbeitsbedingungen

wie soll ich permanent über TEAMS erreichbar sein wenn ich Auto fahre ? rechtlich nicht möglich. Die meisten der Kollegen haben während der Fahrt an irgendwelchen Meetings oder Gesprächen teilgenommen - geht garnicht.

Kommunikation

Über die Teamleiter einigermaßen möglich

Gleichberechtigung

ist ok

Interessante Aufgaben

generell sehr abwechslungsreich, versch. Autos die man fährt


Umwelt-/Sozialbewusstsein

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Arbeitgeber-Kommentar

HR-Team, Personalwesen
HR-TeamPersonalwesen

Sehr geehrter EX-Mitarbeiter,

Sie beschweren sich, dass das Tragen von kurzen Hosen nicht erlaubt ist.
In Ihrem Arbeitsvertrag bzw. den Arbeitsanweisungen ist klar geregelt, dass das Tragen kurzer Hosen während der Arbeitszeit untersagt ist. Sie haben diesen Vertrag unterschrieben.
Aus hygienischen Gründen und im Interesse unserer Kunden bzw. Endkunden ist diese Regelung sachgerecht.
Das Tragen einer Warnweste ist vorgeschrieben. Beim ersten Verstoß wird vermutlich kein Eintrag vorgenommen; individuelle Maßnahmen richten sich jedoch nach der Unternehmensrichtlinie.
Bei Übernachtungen wird kein Frühstück gezahlt, da Spesen vorgesehen sind. Beides zusammen ist nicht vorgesehen. Ein Unternehmen ist nicht verpflichtet, Spesen zu zahlen; die Höhe der Spesen ist gesetzlich geregelt. Auch dies wussten Sie bei Vertragsunterzeichnung.

Zu Ihrem Einwand zu Lohn und Arbeitsstunden: Diese Punkte wurden bei der Einstellung transparent und eindeutig kommuniziert und im Arbeitsvertrag festgehalten. Niemand wird zu etwas gezwungen; es ist wenig glaubwürdig, sich nun darüber zu beschweren.
Die Behauptung, es gäbe keine Weiterbildung, ist falsch. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit, als Außendienstmitarbeiter zum Teamleiter aufzusteigen.

Mit freundlichen Grüßen
HR - Team

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Anonym · Sieh, ob’s deinen Kolleg:innen auch so geht.