


Mitarbeiterin/Mitarbeiter im kommunalen Ordnungsdienst
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Deine Aufgaben
- Streifengänge im öffentlichen Verkehrsraum zum Teil gemeinsam mit der Polizei
- Kontrollen im Rahmen der Straßenordnung der Stadt Solingen und nach dem Landeshundegesetz
- Präsenzdienste in Park,- Grün- und Freizeitanlagen
- Kontrollen aller Art (z.B. Gewerbeordnung, Gaststättenrecht etc.)
- Erteilung von Platzverweisen, Ingewahrsamnahme u.ä.
- Eigenverantwortliche Durchführung von Jugendschutzkontrollen
- Mitwirkung bei der Überwachung von Sondermärkten, Festen sowie Großveranstaltungen
- Mitarbeit bei zwangsweisen Unterbringungen nach dem PsychKG
- Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
Dein Profil
- Abschluss zur Verwaltungswirtin NRW / zum Verwaltungswirt NRW (Beamtin / Beamter der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt) oder
- abgeschlossene Ausbildung zur / zum Verwaltungsfachangestellten mit oder ohne Schwerpunkt Ordnungsdienst, abgeschlossene Qualifizierung zur Verwaltungswirtin / zum Verwaltungswirt(Verwaltungslehrgang I) oder
- Abschluss zur Finanzwirtin / zum Finanzwirt in der Steuerverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen oder
- Abschluss zur / zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen oder
- abgeschlossene Ausbildung zur Kauffrau / zum Kaufmann für Büromanagement im kommunalen öffentlichen Dienst NRW
- Farherlaubnis Klasse B
- Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
- Bereitschaft zur Teilnahme an einer umfangreichen Weiterbildung mit dem Schwerpunkt öffentliche Ordnung (falls nicht vorhanden)
Darüberhinaus sind wünschenswert:
- Rechtskenntnisse im Ordnungsrecht
- kompetente Beratung und Information der Bürgerinnen und Bürger
- Erfahrungen bzw. Kenntnisse in Rhetorik und Verhandlungsgeschick sowie im Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen
- Einfühlungsvermögen, Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
- Lern- und Kritikfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Verschwiegenheit, Selbstkontrolle
- Körperliche Belastbarkeit (Nachweis durch Besitz des deutschen Sportabzeichens nicht älter als drei Jahre bzw. kurzfristiger Erwerb des Sportabzeichens)
- Interkulturelle Kompetenz
- die Bereitschaft, Dienst zu ungünstigen Zeiten (Wochenende, Feiertag und Nachtstunden) zu leisten sowie zum Tragen einer städtischen Dienstuniform wird vorausgesetzt
Vergütung & Benefits
Die Stelle ist im Stadtdienst Sicherheit und Ordnung, Außendienst zu besetzen und ist mit A8 (3.190,15 € - 3.967,02 € mtl.) LBesG NRW bzw. E9A (3.658,61 € - 4.979,97 € mtl.) TVöD ausgewiesen. Sie ist befristet für zwei Jahre zu besetzen und hat einen Arbeitszeitanteil von 100 %.
- Sinnstiftender und krisensicherer Arbeitsplatz
- Zusatzrente gemäß TVÖD
- Versicherungsvergünstigungen
- Faire Vergütung
- Betriebliche Kita-Plätze
- Gesundheits- und Fortbildungsprogramme
- Gleitende Arbeitszeiten
- 30 Urlaubstage
- Firmenticket
- Gute Erreichbarkeit
- Teilzeit möglich
Die genannten Entgelte beziehen sich auf eine Vollzeitstelle mit entsprechender Berufserfahrung. Die Einstufung in die jeweilige Erfahrungsstufe erfolgt abhängig von der individuellen Berufserfahrung. Bei Teilzeitbeschäftigung wird das Entgelt anteilig entsprechend dem Beschäftigungsumfang angepasst.
Über den Arbeitgeber
Die Klingenstadt Solingen ist mit ca. 165.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Großstadt im „Bergischen Städtedreieck“. Modern, vielfältig, bunt, krisensicher: Die Stadtverwaltung ist eine attraktive Arbeitgeberin und mit rund 3000 Beschäftigten die größte vor Ort. Als moderne Dienstleisterin sorgt sie mit einem weit gefächerten Aufgabenspektrum für das Wohl der Stadtgemeinschaft. Sie ist Arbeitgeberin mit Vorbildfunktion und setzt sich intensiv dafür ein, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz wohl fühlen.
Bewerbungsprozess
Wir freuen uns auf Ihre Onlinebewerbung über das Stellenportal bis spätestens 20.11.2026.
Auf Ihre Fragen zum Aufgabengebiet freut sich: Christian Albrecht Tel. 0212/290 3765 Fachbereich
Auf Ihre Fragen zum Auswahlverfahren freut sich: Anna Quintiero Tel. 0212/290 2280 HR-Management
Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Für Schwerbehinderte oder Schwerbehinderten Gleichgestellte gelten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die Bestimmungen des SGB IX.
Wir begrüßen Bewerbungen von Menschen aller Nationen und Geschlechter.
Die Klingenstadt Solingen ist mit ca. 165.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Großstadt im „Bergischen Städtedreieck“. Modern, vielfältig, bunt, krisensicher: Die Stadtverwaltung ist eine attraktive Arbeitgeberin und mit rund 3000 Beschäftigten die größte vor Ort. Als moderne Dienstleisterin sorgt sie mit einem weit gefächerten Aufgabenspektrum für das Wohl der Stadtgemeinschaft. Sie ist Arbeitgeberin mit Vorbildfunktion und setzt sich intensiv dafür ein, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz wohl fühlen.
Die Stelle ist im Stadtdienst Sicherheit und Ordnung, Außendienst zu besetzen und ist mit A8 (3.190,15 € - 3.967,02 € mtl.) LBesG NRW bzw. E9A (3.658,61 € - 4.979,97 € mtl.) TVöD ausgewiesen. Sie ist befristet für zwei Jahre zu besetzen und hat einen Arbeitszeitanteil von 100 %.
Ihre Aufgaben bei uns:
- Streifengänge im öffentlichen Verkehrsraum zum Teil gemeinsam mit der Polizei
- Kontrollen im Rahmen der Straßenordnung der Stadt Solingen und nach dem Landeshundegesetz
- Präsenzdienste in Park,- Grün- und Freizeitanlagen
- Kontrollen aller Art (z.B. Gewerbeordnung, Gaststättenrecht etc.)
- Erteilung von Platzverweisen, Ingewahrsamnahme u.ä.
- Eigenverantwortliche Durchführung von Jugendschutzkontrollen
- Mitwirkung bei der Überwachung von Sondermärkten, Festen sowie Großveranstaltungen
- Mitarbeit bei zwangsweisen Unterbringungen nach dem PsychKG
- Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
Das bringen Sie mit:
- Abschluss zur Verwaltungswirtin NRW / zum Verwaltungswirt NRW (Beamtin / Beamter der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt) oder
- abgeschlossene Ausbildung zur / zum Verwaltungsfachangestellten mit oder ohne Schwerpunkt Ordnungsdienst, abgeschlossene Qualifizierung zur Verwaltungswirtin / zum Verwaltungswirt(Verwaltungslehrgang I) oder
- Abschluss zur Finanzwirtin / zum Finanzwirt in der Steuerverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen oder
- Abschluss zur / zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen oder
- abgeschlossene Ausbildung zur Kauffrau / zum Kaufmann für Büromanagement im kommunalen öffentlichen Dienst NRW
- Farherlaubnis Klasse B
- Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
- Bereitschaft zur Teilnahme an einer umfangreichen Weiterbildung mit dem Schwerpunkt öffentliche Ordnung (falls nicht vorhanden)
Darüberhinaus sind wünschenswert:
- Rechtskenntnisse im Ordnungsrecht
- kompetente Beratung und Information der Bürgerinnen und Bürger
- Erfahrungen bzw. Kenntnisse in Rhetorik und Verhandlungsgeschick sowie im Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen
- Einfühlungsvermögen, Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
- Lern- und Kritikfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Verschwiegenheit, Selbstkontrolle
- Körperliche Belastbarkeit (Nachweis durch Besitz des deutschen Sportabzeichens nicht älter als drei Jahre bzw. kurzfristiger Erwerb des Sportabzeichens)
- Interkulturelle Kompetenz
- die Bereitschaft, Dienst zu ungünstigen Zeiten (Wochenende, Feiertag und Nachtstunden) zu leisten sowie zum Tragen einer städtischen Dienstuniform wird vorausgesetzt
Das bieten wir Ihnen:
- Sinnstiftender und krisensicherer Arbeitsplatz
- Zusatzrente gemäß TVÖD
- Versicherungsvergünstigungen
- Faire Vergütung
- Betriebliche Kita-Plätze
- Gesundheits- und Fortbildungsprogramme
- Gleitende Arbeitszeiten
- 30 Urlaubstage
- Firmenticket
- Gute Erreichbarkeit
- Teilzeit möglich
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich jetzt und werden Sie Teil unseres Teams!
Wir freuen uns auf Ihre Onlinebewerbung über das Stellenportal bis spätestens 20.11.2026.
Auf Ihre Fragen zum Aufgabengebiet freut sich:
Christian Albrecht
Tel. 0212/290 3765
Fachbereich
Auf Ihre Fragen zum Auswahlverfahren freut sich:
Anna Quintiero
Tel. 0212/290 2280
HR-Management
Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Für Schwerbehinderte oder Schwerbehinderten Gleichgestellte gelten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die Bestimmungen des SGB IX.
Die genannten Entgelte beziehen sich auf eine Vollzeitstelle mit entsprechender Berufserfahrung. Die Einstufung in die jeweilige Erfahrungsstufe erfolgt abhängig von der individuellen Berufserfahrung. Bei Teilzeitbeschäftigung wird das Entgelt anteilig entsprechend dem Beschäftigungsumfang angepasst.
Wir begrüßen Bewerbungen von Menschen aller Nationen und Geschlechter.
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