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Über uns
Herzlich Willkommen bei SDS!
Der SDS-Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin ist als Eigenbetrieb der Landeshauptstadt für die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben im Bereich Straßenunterhaltung / Abfallwirtschaft sowie im Bereich Öffentliches Grün / Friedhöfe verantwortlich.
Wir suchen zum 01.01.2025 in Vollzeit, unbefristet eine:
Bereichsleitung öffentliches Grün / Friedhöfe (m/w/d)
Aufgaben
Leitung des Bereiches öffentliches Grün / Friedhöfe - insbesondere Grünanlagen / Spiel- und Sportplätze / Badestellen / Friedhöfe / Wälder/ Biotope etc.
Führung aller Geschäfte der Bereiche
Bearbeitung besonders wichtiger/ schweriger Angelegenheiten
Umsetzung der Pflichten der Stadt Schwerin als Anerkennungsbehörde
betriebswirtschaftliche Aufgaben insbesondere Wirtschaftsplanung, Investitionsbedarfsermittlung sowie Mitteleinsatzüberwachung
Profil
Studienabschluss Dipl.-Ing. oder Master of Science / Engineering mit Schwerpunkt Landschaftsplanung, Landschaftsarchitektur, Umweltsicherung oder vergleichbar
mehrjährige Berufserfahrung in leitender Position
Erfahrung im Kommunalrecht, Controlling und Management
Kenntnisse der kommunalen Grünflächenpflege und Verwaltung
Wir bieten
Flexible Arbeitszeiten (39 h / Woche)
Voll- und Teilzeit möglich
Homeoffice
30 Tage Urlaub im Kalenderjahr (+ 24.12. / 31.12)
Tarifgerechte und pünktliche Vergütung nach TVöD
Betriebliche Altersvorsorge (ZMV)
Leistungsorientiertes Entgelt
Weiterbildungsmöglichkeiten
Teamevents
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Vergünstigtes Jobticket
Fahrradleasing
Kontakt
Sie sind auf der Suche nach einer neuen Herausforderung und möchten SDS tatkräftig unterstützen, dann senden Sie uns Ihre Bewerbung bitte mit Angabe des frühestmöglichen Eintrittstermins.
Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen.
SDS Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen
Schwerin Eigenbetrieb Landeshauptstadt Schwerin
Eckdrift 43-45 Postfach 16 02 05 • 19061 Schwerin
Ansprechpartner: Brain Banten (Bereich Personal und Recht), Tel. 0385 6331256
Im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren anfallende Kosten (z. B. Fahrtkosten) können nicht erstattet werden.