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Behörde 
für 
Justiz 
und 
Verbraucherschutz 
Hamburg
Bewertung

Krisensicherer Job mit Dauerstress und niedriger Bezahlung

2,6
Nicht empfohlen
Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung bei Staatsanwaltschaft Hamburg gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

Der Job ist krisensicher

Verbesserungsvorschläge

Für mehr Personal sorgen und mehr bezahlen

Arbeitsatmosphäre

Kommt drauf an im welcher Abteilung man ist und wer die Vorgesetzten sind. Einige Kollegen denken nur am sich und manchen Vorgesetzten kann man es nie recht machen.

Kommunikation

Welche Kommunikation? Viel Infos kommen per Mail. Bei der Arbeitsmasse hat man zum lesen jedoch wenig Zeit.

Kollegenzusammenhalt

Ist in dem meisten Fällen ganz ok. Gibt aber auch "Kollegensch...."

Work-Life-Balance

Arbeitszeiten teilweise flexibel. Überstunden macht man eigentlich täglich.

Vorgesetztenverhalten

Kommt teilweise auf den Vorgesetzten drauf an. Mit den meisten kommt man ganz zurecht und kann mit Problemen jederzeit kommen. Aber es gibt Auch welche, da geht es nach täglicher Laune...

Interessante Aufgaben

Einheitstrott. Ist im Grunde jeden Tag das gleiche

Gleichberechtigung

Vorhanden

Umgang mit älteren Kollegen

Hab da bisher nix negatives erlebt

Arbeitsbedingungen

Behörde ist bei einigen Dingen technisch noch in der Steinzeit. Viel Papier. Digitalisierung soll aber kommen.

Umwelt-/Sozialbewusstsein

Nicht wirklich vorhanden. Auf Mülltrennung wird quasi gar nicht geachtet und es wird VIEL kopiert.

Gehalt/Sozialleistungen

Könnte für die Verantwortung die man hat und die Arbeitsmassen mehr sein

Image

Nicht wirklich gut

Karriere/Weiterbildung

Es gibt ein paar Möglichkeiten

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Arbeitgeber-Kommentar

Memoona Mehwish, Recruiting & Personalmarketing
Memoona MehwishRecruiting & Personalmarketing

Liebe: r Kollege: in,

wir danken Ihnen, dass Sie sich die Zeit für eine Bewertung der BJV als Arbeitgeber genommen haben. Die negativen Aspekte nehmen wir sehr ernst – besonders Ihre Verbesserungshinweise helfen dabei, uns als Arbeitgeber stets zu verbessern.

Auf einigen von Ihnen geschilderten Punkte, möchten wir gerne näher eingehen.

Uns freut es sehr, dass Sie den Kollegenzusammenhalt und den Umgang mit älteren Kollegen sowie die Gleichberechtigung als gut bewerten haben. Umso bedauerlicher ist es, dass Sie andere Bereiche wie etwa die Kommunikation als weniger angenehm empfanden.
Wir legen großen Wert auf die kontinuierliche Fort- und Weiterbildung unserer Mitarbeitenden aus allen Bereichen bzw. Ämtern und Dienststellen. Dementsprechend bieten wir für die Kolleg: innen bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten maßgeschneiderte Fortbildungen und Qualifizierungen an, die durch umfangreiche Angebote des verwaltungseigenen Zentrums für Aus- und Fortbildung (ZAF) noch ergänzt werden.

Die BJV ist an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gebunden. Dieser regelt u.a. die Bezahlung bzw. das Gehalt für unsere Tarifangestellten und wurde zwischen der Gewerkschaft und dem Arbeitgeberverband beschlossen. Der Tarifvertrag ist eine bindende Vereinbarung, weshalb wir die Löhne unserer Mitarbeitenden nicht eigenständig erhöhen können. Das Gehalt für Beamte: innen ist durch das Bundesbesoldungsgesetz (mit entsprechender Länderregelung) festgelegt. Durch die Verlinkung der Entgelt – und Besoldungstabellen in unseren Stellenausschreibungen, können sich potenzielle Bewerber: innen im Voraus über die Bezahlung informieren.

Unsere Kolleg: innen haben die Möglichkeit, die Überstunden durch Freizeitausgleich abzubauen.

Kommen Sie jederzeit auf uns zu, wenn Sie einen Austausch zu den von Ihnen genannten Punkten wünschen.

Viele Grüße
Memoona Mehwish

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