Welche Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse die jeweilige Stelle abverlangt, entnehmen Sie dem Anforderungsprofil der entsprechenden Stellenausschreibung. Erfüllen Sie die sogenannten Muss-Kriterien des Anforderungsprofils in der Stellenausschreibung, da Sie beispielsweise eine bestimmte Ausbildung vorweisen können, sind Sie grundsätzlich für die Stelle geeignet. Trifft dies nicht zu, werden wir Ihre Bewerbungsunterlagen für die ausgewählte Stelle nicht berücksichtigen können.
Das Auswahlverfahren erfolgt auf Basis der Bestenauslese unter Berücksichtigung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Grundsätzlich beginnt das Auswahlverfahren erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist.
Konnten Ihre Bewerbungsunterlagen überzeugen, führen wir zunächst ein persönliches Gespräch mit Ihnen. Die endgültige Entscheidung trifft die Auswahlkommission aus verschiedenen Personen (Personalverwaltung, Führungskraft des Sachgebietes, Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsstelle) am Ende des Bewerbungsvefahrens.
Sollten Sie weitere Fragen zu einer Stellenausschreibung haben, wenden Sie sich gerne an die in der Ausschreibung benannten Ansprechpartner*innen.