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LBIH 
- 
Landesbetrieb 
Bau 
und 
Immobilien 
Hessen
Bewertung

Alle kennen die Probleme, keiner will was ändern.

2,5
Nicht empfohlen
Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung bei Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen in Kassel gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

Eigentlich nur die flexible Arbeitsregelung.

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Es ist völlig egal wieviel und wie gut man arbeitet, alle werden gleich bezahlt. Ich bin ja selber schuld, dass ich ein engagierter AN bin. Leider ist es auch so, dass diejenigen, die viel arbeiten auch noch mehr Arbeit aufgeladen bekommen.
Wenn man auf Missstände aufmerksam macht, wird einem gesagt, dass das bekannt ist, aber keiner der Verantwortlichen nimmt sich der Sache an. Als kleiner Angestellter kann man hier nichts bewegen, zumal die Mühlen hier - wie auch schon vor 50 Jahren - besonders langsam malen.

Verbesserungsvorschläge

Bezahlung sollte der Eignung und dem Einsatz entsprechen.

Kollegenzusammenhalt

An meinem Standort top, im Allgemeinen flop.

Vorgesetztenverhalten

Ich sehe meinen Vorgesetzten einmal im Jahr.

Gleichberechtigung

10 Jahre Berufserfahrung werden aufgrund von Elternzeit nicht anerkannt.
Als Angestellter im Vergleich zum Beamten keine Gleichberechtigung.

Umwelt-/Sozialbewusstsein

Mehr Schein als Sein.

Karriere/Weiterbildung

Viele angebotene Lehrgänge, aber keine Weiterbildung. Aufstiegschancen nur in der Beamtenlaufbahn.


Arbeitsatmosphäre

Kommunikation

Work-Life-Balance

Interessante Aufgaben

Arbeitsbedingungen

Gehalt/Sozialleistungen

Image

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Arbeitgeber-Kommentar

Nicole Gerhardt

Vielen Dank für Ihre Bewertung. Neben Lob und Empfehlungen anderer Bewertungen, müssen wir auch mit Kritik umgehen. Wir bedauern, dass Sie die aus Ihrer Sicht geschilderten Erfahrungen in der Niederlassung Nord am Standort Kassel gemacht haben. Besonders heben Sie die Ihrer Auffassung nach ungerechte Bezahlung hervor. Als öffentlicher Arbeitgeber sind wir tarifgebunden nach TV-H und unterliegen der entsprechenden Entgeltordnung. Für Beamte gilt das HBesG. Grundsätzlich gilt für alle Beschäftigten, dass Leistung gesehen und gefördert wird. Um Ihr Anliegen besser verstehen zu können und wir auch Ihren Hinweis ernst nehmen, dass Sie Ihren Vorgesetzten nur einmal im Jahr sehen, bieten wir Ihnen an, direkt mit uns über dialog@lbih.hessen.de in Kontakt zu treten. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, Dinge zu ändern.

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