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Heute-wohnen|Mendler 
Vertriebs-GmbH
Bewertung

Top
Company
2024

Erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Ausbildung

3,4
Empfohlen
Ex-Auszubildende/rHat 2024 eine Ausbildung zum/zur Auszubildende/r abgeschlossen.

Gut am Arbeitgeber finde ich

Ich finde es sehr gut, dass man nach einiger Zeit die Möglichkeit auf Mobil-Office auch schon als Auszubildender bekommt und somit eigenverantwortlich Arbeiten kann.

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Leider gibt es im Büro keine Ruhezonen, die die Produktivität und das Wohlbefinden der Mitarbeiter fördern.

Verbesserungsvorschläge

Gesundheits- und Wellness-Programme z.B. Mitgliedschaften in Fitnessstudios, Yoga-Kurse im Büro oder Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen, um die physische und mentale Gesundheit der Mitarbeiter zu unterstützen.

Spaßfaktor

Der Spaßfaktor im Büro war meistens vorhanden.

Aufgaben/Tätigkeiten

Ich lernte alle wichtigen Abteilungen des Unternehmens kennen und konnte interessante Sonderaufgaben im Marketing übernehmen. Nach einiger Zeit konnte ich auch selbstständig und eigenverantwortlich arbeiten.

Variation

Meine Aufgaben während meiner Ausbildung sind je nach Abteilung sehr unterschiedlich. Aber wenn man diese Aufgaben einmal gemeistert hat, bleiben sie eintönig.

Respekt

Die meisten Kollegen behandeln einen Respektvoll.

Karrierechancen

Es gibt Aufstiegsmöglichkeiten.

Arbeitsatmosphäre

Unter den meisten Kollegen war eine angenehme und entspannte Atmosphäre zu erwarten.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung ist begrenzt, aber nach Rücksprache mit anderen Auszubildenden aus anderen Unternehmen liegen Sie im Mittelfeld.

Arbeitszeiten

Die Arbeitszeiten sind sehr entspannt, da man in den verschiedenen Abteilungen unterschiedliche Gleitzeiten hat. Außerdem können Sie in Absprache mit Ihrem Vorgesetzten Überstunden abbauen und etwas später kommen oder früher Feierabend machen.


Die Ausbilder

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Arbeitgeber-Kommentar

Alexander MendlerGeschäftsführer

Vielen Dank für die Bewertung. Insbesondere sind Vorschläge sehr wichtig. Diese müssen natürlich immer auf die Rechtmäßigkeit geprüft werden. So sind Mitgliedschaften in Fitnessstudios steuerlich leider nicht erlaubt. Wir haben das mal gemacht - und das wurde vom Betriebsprüfer gestrichen. Würden wir das fortsetzen, wäre es schlicht Steuerhinterziehung. Was anderes ist es, wenn große Unternehmen ein eigenes Fitnessstudio haben und die Mitarbeiter freien Eintritt haben. Lediglich einige besonders genehmigte Kurse können gebucht werden (z.B. gegen Rückenleiden) - das würden wir jedoch auch bis zu 200€/Monat im Rahmen unserer Fortbildung übernehmen.

Das mit der Ruhezone verstehen wir nicht. Wir haben eine Mitarbeiterin, die sich jeden Tag 30min in einen Ruheraum (links vom allgemeinen Aufenthaltsraum) zurück zieht. Aber klar - könnte übersehen worden sein. Einfach mal nachfragen, wenn ein Bedarf besteht.

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