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Personaldienste
Bewertung

Arglistige Täuschung - §123 BGB - BAG: 1AZR 578/05

2,6
Nicht empfohlen
Zeitarbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung im Bereich Logistik / Materialwirtschaft bei PARTNER Personaldienste Mitte GmbH in Magdeburg gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

Lohn (minus 11€ "Bearbeitungsgebühr") kommt pünktlich

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Arbeitsvertrag / Punkt 19: Versteckte Klausel - leicht zu überlesen - Verstoß gegen §123 BGB. BAG-Urteil: "Darüber hinaus hat das BAG (Urteil v. 18. Juli 2006 – 1 AZR 578/05) entschieden, dass der Arbeitgeber von dem Arbeitnehmer für die Bearbeitung einer Pfändung keine „Bearbeitungsgebühr“ verlangen kann. Entgegenstehende Regelungen im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung sind unwirksam." Dieser Punkt 19 steht pauschal in JEDEM Arbeitsvertrag bei ALLEN, nicht nur bei mir, sondern BUNDESWEIT. Meine Lohnpfändung (Privatinsolvenz, Insolvenzverwalterin) ist 5,15€ / "Bearbeitungsgebühr" durch Partner: 11€... 5,15€ x 2 = 10,30€ ---> mehr als das Doppelte ---> Abzocke / Betrug !!!!!

Verbesserungsvorschläge

Klärt die Mitarbeiter richtig auf!


Arbeitsatmosphäre

Kommunikation

Kollegenzusammenhalt

Work-Life-Balance

Vorgesetztenverhalten

Gleichberechtigung

Umgang mit älteren Kollegen

Arbeitsbedingungen

Umwelt-/Sozialbewusstsein

Gehalt/Sozialleistungen

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