Arglistige Täuschung - §123 BGB - BAG: 1AZR 578/05
Gut am Arbeitgeber finde ich
Lohn (minus 11€ "Bearbeitungsgebühr") kommt pünktlich
Schlecht am Arbeitgeber finde ich
Arbeitsvertrag / Punkt 19: Versteckte Klausel - leicht zu überlesen - Verstoß gegen §123 BGB. BAG-Urteil: "Darüber hinaus hat das BAG (Urteil v. 18. Juli 2006 – 1 AZR 578/05) entschieden, dass der Arbeitgeber von dem Arbeitnehmer für die Bearbeitung einer Pfändung keine „Bearbeitungsgebühr“ verlangen kann. Entgegenstehende Regelungen im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung sind unwirksam." Dieser Punkt 19 steht pauschal in JEDEM Arbeitsvertrag bei ALLEN, nicht nur bei mir, sondern BUNDESWEIT. Meine Lohnpfändung (Privatinsolvenz, Insolvenzverwalterin) ist 5,15€ / "Bearbeitungsgebühr" durch Partner: 11€... 5,15€ x 2 = 10,30€ ---> mehr als das Doppelte ---> Abzocke / Betrug !!!!!
Verbesserungsvorschläge
Klärt die Mitarbeiter richtig auf!