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Bewertung

Gerichtlicher Vergleich, Zwangsvollstreckung und steuerlich nachteilige Zahlungsabwicklung der agradblue GmbH Frankfurt

1,0
Nicht empfohlen
Ex-Angestellte/r oder Arbeiter/inHat bis 2025 im Bereich Vertrieb / Verkauf bei agradblue GmbH in Hamburg gearbeitet.

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Sämtliche zu zahlende Gehaltsnachzahlungen von Mai bis Dezember 2025, Boni und der als netto vereinbarte Schadensersatz wurden erst im Steuerjahr 2026 ausgezahlt. Und dies mit Steuerklasse 6 statt 1. Das Arbeitslosengeld wurde nun sogar mit der Gesamtnachzahlung verrechnet.

Den nun außergerichtlich geltend gemachten Anspruch auf Ausgleich des Steuernachteils lehnt der Konzern ab. Dabei hätte die Auszahlung doch im letzten Jahr korrekt erfolgen müssen nach deutschem Gericht!

Wie kann es sein, dass der Konzern sich weigert, die steuerlichen Nachteile einer bereits gerichtlich durch Vergleich zugesprochenen und erst nach Zwangsvollstreckung ausgezahlten Forderung auszugleichen?


Arbeitsatmosphäre

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Arbeitgeber-Kommentar

Anke RasenackSenior HR Business Partner

Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Wir nehmen Ihr Feedback zur Kenntnis. Da Ihre Bewertung einen konkreten Einzelfall sowie individuelle rechtliche und steuerliche Fragestellungen betrifft, bitten wir um Verständnis, dass wir uns hierzu aus Gründen der Vertraulichkeit und des Datenschutzes nicht öffentlich äußern.

Wir legen großen Wert auf eine sachliche und rechtskonforme Bearbeitung aller personal- und arbeitsrechtlichen Themen und sind überzeugt, dass individuelle Sachverhalte ausschließlich im direkten Austausch bzw. auf dem dafür vorgesehenen rechtlichen Weg geklärt werden sollten.

Wir wünschen Ihnen für Ihre persönliche und berufliche Zukunft alles Gute.

Viele Grüße
Anke Rasenack

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