Gerichtlicher Vergleich, Zwangsvollstreckung und steuerlich nachteilige Zahlungsabwicklung der agradblue GmbH Frankfurt
Ex-Angestellte/r oder Arbeiter/inHat bis 2025 im Bereich Vertrieb / Verkauf bei agradblue GmbH in Hamburg gearbeitet.
Schlecht am Arbeitgeber finde ich
Sämtliche zu zahlende Gehaltsnachzahlungen von Mai bis Dezember 2025, Boni und der als netto vereinbarte Schadensersatz wurden erst im Steuerjahr 2026 ausgezahlt. Und dies mit Steuerklasse 6 statt 1. Das Arbeitslosengeld wurde nun sogar mit der Gesamtnachzahlung verrechnet.
Den nun außergerichtlich geltend gemachten Anspruch auf Ausgleich des Steuernachteils lehnt der Konzern ab. Dabei hätte die Auszahlung doch im letzten Jahr korrekt erfolgen müssen nach deutschem Gericht!
Wie kann es sein, dass der Konzern sich weigert, die steuerlichen Nachteile einer bereits gerichtlich durch Vergleich zugesprochenen und erst nach Zwangsvollstreckung ausgezahlten Forderung auszugleichen?
Arbeitsatmosphäre
HilfreichHilfreich?ZustimmenZustimmen?MeldenTeilen

