Time to say good-bye
Schlecht am Arbeitgeber finde ich
„Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21), festgestellt, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist.“
Dieser Beschluss wird konsequent ignoriert! Manche Vorgesetzte behaupten, dass es in Deutschland keine Rechtsgrundlage für die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gäbe. Ich weiß nicht was schlimmer wäre: dass sie es mangels oder trotz besseren Wissens behaupten.
In den vergangenen Jahren wurden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Arbeitstage zwischen Weihnachten und Silvester als Ausgleich für Überstunden freigegeben. In 2025 wurde diese Regelung gestrichen. Mitarbeiter, die über das Jahr Überstunden geleistet hatten, haben diese also ohne Ausgleich geleistet.
Ab Mitte 2026 soll die Anzahl der Homeoffice-Tage von zwei auf einen reduziert werden - mit nebulöser Begründung.
People join because of great vision
People leave because of poor leadership
Verbesserungsvorschläge
Prozesse, Werkzeuge, Schnittstellen den Anforderungen anpassen!