215 Bewertungen von Bewerbern kununu Prüfprozess
kununu Prüfprozess
215 Bewerber haben diesen Arbeitgeber mit durchschnittlich 3,3 Punkten auf einer Skala von 1 bis 5 bewertet.


kununu Prüfprozess
215 Bewerber haben diesen Arbeitgeber mit durchschnittlich 3,3 Punkten auf einer Skala von 1 bis 5 bewertet.
Leider wurde aus dem guten Eindruck am Ende Ernüchterung, da es
nach einigen positiven Gesprächen (inkl. zweier Case Studies) und auch einer durchweg positiven Rückmeldung + Mündlicher Zusage (auf schriftliche Korrespondenz wurde größtenteils verzichtet) hier am Ende
zu einer mündlichen Absage kam.
Gehaltsforderung (welche während des Prozesses auf das maximal Budget reduziert wurde) in Verbindung mit dem Aufgabenbereich wurden final nicht durch den Betriebsrat freigegeben wurden.
Speziell in Verbindung der Beauftragung eines Headhunters (welcher durch den gesamten Prozess einen sehr guten Job gemacht hat) und einer Dauer des Bewerbungsprozesses von ca. 3 Monaten, zeugt dies für mich leider vom Mangel interner Abstimmung des Hiring Managers mit HR, Betriebsrat.
Leider der letzte Eindruck eines ansonsten spannenden Bewerbungsprozesses mit sehr guten und erfrischenden Gesprächspartnern.
Meine Eindringliche Empfehlung für die Zukunft wäre definitiv, die Eckdaten (Gehalt, Aufgabenbereich etc.) abzustecken und dies auch intern freigegeben zu haben, bevor Gespräche geführt werden bzw. ein Headhunter beauftragt.
Dies spart sowohl der Firma als auch dem Bewerber wertvolle Zeit.
Keine Vorschläge
Bewerber einladen, die sich auch wirklich auf die passende Stelle beworben haben.
- Interview fand mit dem zukünftigen Vorgesetzten statt, Fokus lag anfangs ausschließlich auf seiner Tätigkeit und dem Unternehmen. Eine Vorstellung seiner Person blieb trotz Nachfrage aus, wodurch die Atmosphäre des Gesprächs eher oberflächlich wirkte. Da in der 2. Runde eine Case Study vorausgesetzt ist, wird man den gegenseitigen "Personal Fit" vermutlich erst später herausfinden.
- Teilweise wurden Fragen gestellt, die nicht unmittelbar zur ausgeschriebenen Position passten oder im Vorfeld nicht ersichtlich waren.
- Abfrage konkreter Notendurchschnitte, was in dieser Branche eher unüblich ist.
- Am Ende des Gesprächs wurde betont, dass noch viele weitere Kandidaten/Konkurrenten im Bewerbungsprozess für diese Stelle seien. Kurz darauf erfolgte eine Absage. Das erweckte den Eindruck, dass man bereits vorher Kandidaten für die 2. Runde selektiert hatte und sich aus "Interesse" trotzdem weitere Bewerber anhören wollte, was für den Bewerbenden schade um seine investierte Zeit und Vorbereitung ist.
Es besteht der begründete Verdacht, dass das Unternehmen trotz vorhandener hochqualifizierter und zertifizierter Führungskräfte kein ernsthaftes Interesse an einer tatsächlichen Stellenbesetzung verfolgt. Dieser Eindruck entsteht insbesondere dadurch, dass entsprechende Stellenausschreibungen über Monate bis hin zu mehreren Jahren auf verschiedenen Online-Jobbörsen veröffentlicht bleiben, ohne dass eine erkennbare Besetzungsabsicht ersichtlich ist.
Ein solches Vorgehen könnte den Tatbestand einer irreführenden geschäftlichen Handlung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erfüllen, sofern die Ausschreibungen lediglich zum Schein erfolgen und keine reale Vakanz besteht. Die Veröffentlichung einer Stelle mit dem Zusatz „ab sofort“, obwohl tatsächlich keine kurzfristige Besetzungsabsicht vorliegt, könnte als Täuschung bzw. Desinformation gegenüber Bewerbern gewertet werden.
Zudem werfen die Umstände im Zusammenhang mit der Kommunikation durch die Personalabteilung Fragen hinsichtlich der fachlichen Qualifikation und personellen Kontinuität auf. Sollte es zutreffen, dass verantwortliche Personen ohne einschlägige Ausbildung oder nachhaltige Berufserfahrung im Personalwesen eingesetzt werden, könnte dies Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung von Auswahlverfahren begründen. Allein ein häufiger beruflicher Wechsel oder ein Branchenwechsel ist zwar rechtlich nicht zu beanstanden, kann jedoch im Kontext weiterer Auffälligkeiten zur Gesamtwürdigung beitragen.
Ferner entsteht der Eindruck einer möglichen Intransparenz, sofern das Unternehmen unter einer Vielzahl unterschiedlicher Bezeichnungen auftritt. Sollte dies dazu dienen, tatsächliche Unternehmensstrukturen oder Verantwortlichkeiten zu verschleiern, könnte auch hierin eine rechtlich relevante Irreführung liegen.
Vor diesem Hintergrund erscheint eine Überprüfung der tatsächlichen Besetzungsabsicht, der Transparenz der Unternehmensstruktur sowie der ordnungsgemäßen Durchführung von Bewerbungsverfahren angezeigt.
Sollte ein Unternehmen hochqualifizierte und zertifizierte Führungskräfte trotz nachweislicher Eignung systematisch ignorieren, drängt sich der Verdacht auf, dass die ausgeschriebenen Positionen tatsächlich nicht ernsthaft besetzt werden sollen. In einem solchen Fall würde es sich nicht lediglich um ein ineffizientes Recruiting handeln, sondern um eine potenziell irreführende Praxis gegenüber Bewerbern und dem Arbeitsmarkt.
Auffällig ist, dass entsprechende Stellenausschreibungen über Monate, teils über Jahre hinweg, auf diversen Online-Jobbörsen veröffentlicht bleiben, ohne dass ein erkennbarer Besetzungsprozess stattfindet. Eine derart langfristige Dauerveröffentlichung kann – sofern keine tatsächliche Einstellungsabsicht besteht – den Tatbestand einer Markt- oder Bewerbertäuschung nahelegen. Juristisch kämen dabei insbesondere Aspekte der Irreführung, der unlauteren Wettbewerbshandlung oder der vorsätzlichen Desinformation in Betracht.
Zusätzliche Zweifel ergeben sich im Zusammenhang mit einer E-Mail aus der Personalabteilung. Nach öffentlich zugänglichen Informationen in sozialen Netzwerken soll die betreffende HR-Verantwortliche in kurzen zeitlichen Abständen jährlich den Arbeitsplatz gewechselt haben und sei ursprünglich im Gastronomiebereich tätig gewesen, bevor sie in den HR-Bereich wechselte. Ein solcher beruflicher Werdegang ist zwar nicht per se unzulässig, wirft jedoch Fragen hinsichtlich fachlicher Eignung und Kontinuität auf – insbesondere dann, wenn gleichzeitig hochqualifizierte Bewerber unbeachtet bleiben.
Sollte ein Unternehmen zudem unter verschiedenen Firmennamen auftreten oder ein Geflecht mehrerer Bezeichnungen verwenden, kann dies aus Transparenzgesichtspunkten problematisch sein. Bewerber haben ein berechtigtes Interesse daran zu wissen, mit welchem konkreten Rechtsträger sie es zu tun haben.
Die wiederholte Verwendung des Begriffs „ab sofort“ in Stellenausschreibungen, obwohl faktisch keine Einstellung erfolgt, könnte – sofern vorsätzlich – als irreführende geschäftliche Handlung gewertet werden. In einem solchen Fall stünde nicht nur die unternehmerische Seriosität infrage, sondern gegebenenfalls auch die rechtliche Zulässigkeit der Vorgehensweise.
Unternehmen sind gehalten, im Personalwesen transparent, wahrheitsgemäß und diskriminierungsfrei zu agieren. Das bewusste Offenhalten nicht intendierter Vakanzen würde das Vertrauen in den Arbeitsmarkt untergraben und könnte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Sollen nicht Lügen
Der Bewerbungsprozess erstreckte sich über mehrere Monate und umfasste vier Gespräche. Während das erste Gespräch noch in angenehmer Atmosphäre stattfand, wirkten die folgenden Termine zunehmend unstrukturiert. Teilnehmende erschienen verspätet oder mussten vorzeitig gehen, und zugesagte Rückmeldungen blieben mehrfach aus. Auch die Gesprächsführung und Kommunikation insgesamt empfand ich als wenig professionell und nicht durchgängig wertschätzend.
Insgesamt empfand ich den Bewerbungsprozess als langwierig, teilweise unkoordiniert und in Bezug auf Kommunikation und Wertschätzung mit Verbesserungspotenzial.
Die Kommunikation zum Objektleiter ist schwierig.
- KI Prüfung der Eignung für die Stelle, Ergebnis 90%
- Nach absenden der Bewerbung kam eine automatische Eingangsbestätigung
- 8 Tage später, nachts und ca. 2 Tage verzögert, erhielt ich vom Bewerbungssystem die Absage
- Textvorlage andere Person besser geeignet
- Stelle ist 5 Tage nach Absage noch aktiv im Internet
Fazit: Falsche Textvorlage versendet worden sonst relativ Zeitnah bearbeitet
So verdient kununu Geld.