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Bayerische 
Versorgungskammer
Bewertung

durchaus empfehlenswerter AG (je nach eigener Vorstellung, Entwicklungsoption und Prioritätensetzung)

3,8
Empfohlen
Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung im Bereich Administration / Verwaltung bei Bayerische Versorgungskammer in München gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

siehe o.g. Punkte

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

siehe o.g. Punkte

Verbesserungsvorschläge

Siehe o.g. Punkte

Arbeitsatmosphäre

Entspanntes vor sich hin arbeiten. Sofern die Arbeit grundsätzlich geschafft und gut gemacht wird, erntet man weder Lob noch Kritik. Die meisten Führungskräfte stehen (je nach Abteilung) bei problematischen Arbeiten unterstützend zur Seite.

Kommunikation

Ist in Ordnung, im Kollegenkreis sogar sehr gut. An der Kommunikation zwischen Führungskraft und Mitarbeiter würde ich mir teilweise noch Verbesserungen wünschen, hier werden Tatsachen leider oft über unbeteiligte Dritte kommuniziert.

Kollegenzusammenhalt

Der Zusammenhalt zwischen den Kollegen untereinander ist gut, wurde bis zu Beginn der Corona-Pandemie auch durch Angebote der BVK (z.B. Weihnachtsfeier, Betriebsausflug, After work Veranstaltungen…) gestützt. Seit Pandemiebeginn wurden diese Angebote verständlicherweise eingeschränkt, nehmen aber langsam wieder Fahrt auf.

Work-Life-Balance

Work Life Balance ist- bis auf zwei entscheidende Knackpunkte (darum auch zwei Sterne Abzug)- super. Zum einen wird eine BVK einheitliche Gleitzeit kommuniziert, welche aber je nach Abteilung und Bereich durch Kernarbeitszeiten nur bedingt gegeben ist. Der zweite Knackpunkt betrifft das flexible Arbeiten seit der neuen Dienstvereinbarung. Hier wird den Mitarbeitern (sofern möglich) eine Homeoffice Möglichkeit von mindestens 50 % der Kernarbeitszeit eingeräumt. Bei vorliegen eines guten Grundes kann die HO-Option bis zu 75 % ausgeweitet werden. Gründe wurden bewusst nicht benannt, sodass Mitarbeiter, welche laut eigener Einschätzung einen guten Grund liefern, ihr Glück auf 75 % HO-Option versuchen dürfen. Letztendlich wurden aber alle Anträge abgelehnt, welche nicht auf minderjährige Kinder, Pflege einer bedürftigen Person oder eigene Krankheit zurückzuführen waren. Meines Erachtens leider eine sehr starre Vorgehensweise mit mangelnder Kommunikation. Wären gleich diese drei Gründe benannt worden, hätte das mehreren Parteien einiges an Arbeit und Frustration erspart. Bitte nicht falsch verstehen, die HO Option an sich ist super - nur eben die Herangehensweise nicht.

Vorgesetztenverhalten

Super hilfsbereit, menschlich und fachlich absolut kompetent. Ich habe innerhalb der BVK jedoch auch schon andere Führungskräfte kennenlernen dürfen, bei denen dies leider nicht der Fall war.

Interessante Aufgaben

Es geht, ab einem bestimmten Zugehörogkeitszeitraum und Erfahrungslevel wird die Arbeit zur Routine. Da gibt es nur ab und an aufgrund z.B. einer neuen Gesetzesänderung einen spannenden Vorgang.

Gleichberechtigung

Definitiv gegeben und sehr positiv hervorzuheben. Hier wird meines Erachtens innerhalb der BVK kein Unterschied zwischen den einzelnen Menschen gemacht (egal welches Geschlecht, Herkunft…).

Umgang mit älteren Kollegen

Sofern man als junger Berufsstarter seine Karriere in der BVK beginnt, ist man überwiegend von älteren Kolleginnen/Kollegen umgeben (im Vergleich zum eigenen Lebensalter, insbesondere die rentennahen Jahrgänge). Ich persönlich finde das absolut nicht schlimm, denn trotz des bestehenden Generationenkonfliktes wird einander super geholfen.

Arbeitsbedingungen

Casino, durch Kernarbeitszeit eingeschränkte Gleitzeit, flexibles Arbeiten, gute Habdhabung während Coronapandemie…

Umwelt-/Sozialbewusstsein

Nicht schlecht. Hier findet langsam ein nachhaltiges Umdenken statt.

Gehalt/Sozialleistungen

Behördenüblich, aber im Regelfall weis man durch die Tarifgebundenheit vor Beschäftigungsbeginn welches Gehalt man bekommen wird. Die monatliche Kammerzulage verbessert das tarifliche geregelte Gehalt.

Karriere/Weiterbildung

Naja. Wenn man zuvor studiert hat und gleich relativ weit oben anfängt passt alles. Sofern man sich jedoch während seiner Kammerzeit weiterentwickeln möchte - da man selbst z.B. noch relativ jung ist - steht die BVK nicht unbedingt unterstützend zur Seite. Außer es ist der Plan, später einmal eine Führungskraft im eigenen Bereich zu ersetzen. Aber dann auch nur dann, wenn ein bestimmter eigener Ruf und die personelle Kapazität (was durchaus verständlich ist) vorhanden ist. Die Förderung bezüglich einer Stabstelle (oder einer Stelle im Bereich S) ist kaum denkbar, da Hirachien relativ starr nach Bereichen getrennt sind. Bei den Auszubildenden ist das mittlerweile anders, was ich echt super finde. Außerbetriebliche Weiterbildungsmöglichkeiten wurden mir - bis auf zwei A-typische Behördenlehrgänge (welche für mich persönlich uninteressant sind) - nicht angeboten. Der Studiengang für welchen ich mich letztendlich unabhängig von der BVK entschieden habe (welcher jedoch z.B. auch der BVK von nutze sein könnte, da sehr breit gefächert), wird nicht mal mit einer 75 % HO-Option unterstützt. Was das Thema Weiterentwicklung angeht, besteht also definitiv noch etwas Luft nach oben.


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Arbeitgeber-Kommentar

Eda StrengLeiterin Personalentwicklung & -marketing

Liebe Kollegin, lieber Kollege,
wir freuen uns zu lesen, dass Sie sich bei uns wohlfühlen und uns weiterempfehlen würden! Vielen Dank für dieses umfangreiche Feedback und dass Sie sich die Zeit dazu genommen haben.
Natürlich möchten wir auf Ihre Verbesserungsvorschläge eingehen. Sie sprechen das Thema Kriterien für 75% flexibles Arbeiten an. Wie Sie als Mitarbeiter_in wissen, hatten wir Anfang 2020 eine nagelneue Dienstvereinbarung (DV) zur Flexiblen Arbeit, die 25% flexibles Arbeiten an einem selbstgewählten Ort und einer selbstgewählten Zeit für alle ermöglichte – weg von den alten starren Regeln. Sie trat nicht in Kraft, weil Corona und 100% Homeoffice uns einen Strich durch die Rechnung gemacht hatten. Diese Zeit haben wir genutzt, um Erfahrung mit der notwendigen Technik zu sammeln, aber auch mit den notwendigen Skills, die Mitarbeiter_innen sowie Führungskräfte in einer hybriden Arbeitswelt benötigen. Das führte zu einer Erhöhung der Quote für alle auf 50% und in Sonderfällen sogar auf 75%. In der DV wurden absichtlich keine Kriterien für die 75% festgelegt, um flexibel Einzelfälle betrachten zu können. Für eine möglichst gerechte Handhabung dieser Fälle, werden die bekannten Punkte wie Kindererziehung, Pflege von Angehörigen sowie eine eigene Krankheit herangezogen. Jedoch wird sich wirklich jeder Antrag, der nicht in diese Kategorien fällt dezidiert angeschaut – ein Maß ist dabei immer die Gleichbehandlung aller über sämtliche Bereiche hinweg. Dadurch haben schon einige Kolleg_innen außerhalb der drei Kriterien 75% erhalten. Es ist nicht korrekt, dass alle abgelehnt wurden. An dieser Stelle möchten wir Sie als Mitarbeiter_in bitten, uns noch etwas Zeit zu geben: Die DV ist erst seit Mai 2022 so richtig in Kraft getreten. Wir sammeln weiter Daten und Erfahrungen, bauen die notwendige Technik auf und bilden Führungskräfte sowie Mitarbeiter_innen zum Thema hybrides Arbeiten fort. In einigen Monaten schauen wir uns gemeinsam mit dem Vorstand die Ergebnisse an, um zu entscheiden, wie es weiter geht.
Ein nächster wichtiger Punkt für Sie ist das Thema Weiterentwicklung. Im Zuge der Nachfolgeplanung entwickeln wir interne Kandidat_innen gezielt weiter. Für Stellen wie Führungskräfte und Stabstellen braucht es erfahrene Mitarbeiter_innen. Dadurch ist ein Quereinstieg rein über ein berufsbegleitendes Studium, aber ohne die einschlägige Berufserfahrung, häufig nicht möglich. Mitarbeiter_innen, die aktuell oder früher bereits, Erfahrung in dieser Tätigkeit sammeln konnten, unterstützen wir gerne und häufig bei der passenden Fort- oder Weiterbildung. Wie unsere Zahlen belegen, ist auch nicht immer ein Studium von Nöten, um bei uns Führungsaufgaben zu übernehmen. Wir sehen hier intern großes Potential und möchten erfahrene Kolleg_innen dadurch selbstverständlich auch halten. Jedem Wunsch können wir allerdings nicht entsprechen, wenn es in absehbarer Zeit keine passende Position gibt, die Fortbildung nicht mit den Abteilungszielen übereinstimmt oder die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist. Aber auch hier ist bei uns niemals Stillstand. Wir entwickeln auch unsere Personalentwicklungsinstrumente immer weiter, um für Sie und die BVK das Beste rauszuholen.
Wie so häufig konnten wir nicht auf alle Ihre Punkte eingehen. Daher möchten wir Sie einladen, sich mit uns in Verbindung zu setzen – selbstverständlich vertraulich: Melden Sie sich gerne bei mir estreng@versorgungskammer.de. Ansonsten wünschen wir Ihnen weiterhin viel Erfolg und Freude in der BVK!

Herzliche Grüße
Eda Streng

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