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Presse- 
und 
Informationsamt 
der 
Bundesregierung 
(Bundespresseamt)
Vorstellungsgespräche

1 Bewertung von Bewerbern

Authentische Bewertungen für eine bessere Arbeitswelt

Alle Bewertungen durchlaufen den gleichen Prüfprozess - egal, ob sie positiv oder negativ sind. Im Zweifel werden Bewertende gebeten, einen Nachweis über ihr Arbeitsverhältnis zu erbringen.

Die Zeit des "Bewerbungsgespräches" hätte ich mir sparen können

2,1
Absage
Bewerber/inHat sich 2015 bei Bundespresseamt in Bonn als IT-Support beworben und eine Absage erhalten.

Verbesserungsvorschläge

Das war kein Bewerbungsgespräch, sondern ein Bewerbungsinterview. Ich wurde über 45 Minuten mit Fragen bombardiert. Es sprach von den 5 Leuten zu 90% nur eine Person, die mit teilweise fachlichen Mängeln und Schachtelfragen aufmerksam machte. Die Fragen waren teilweise so lang, dass man nicht mehr wusste, ob das jetzt eine Frage war und ob der Satz jetzt zu Ende ist. Rahmenbedingungen wie Gehalt, Urlaub, usw. wurde nicht selbst vorgestellt und musste alles aus der Nase gezogen werden.


Erklärung der weiteren Schritte

Professionalität des Gesprächs

Zufriedenstellende Reaktion

Wertschätzende Behandlung

Vollständigkeit der Infos

Erwartbarkeit des Prozesses

Zufriedenstellende Antworten

Zeitgerechte Zu- oder Absage

Angenehme Atmosphäre

Schnelle Antwort

HilfreichHilfreich?ZustimmenZustimmen?MeldenTeilen

Arbeitgeber-Kommentar

Dr. Hanns-Christian CatenhusenLeiter der Unterabteilung 10

Liebe/r Bewerber/in,
vielen Dank für Ihre Bewertung, die wir genau ausgewertet haben. Dass eine Absage zu Unmut führt, ist nachvollziehbar, dieser Umstand soll hier jedoch nicht weiter öffentlich kommentiert werden. Wir bieten bei Absagen auch immer ausdrücklich die Gelegenheit zu persönlichen Nachfragen an, was oft genutzt wird und hilft, Missverständnisse aufzuklären.

Ich bedaure, dass Sie aber auch mit der Durchführung des Auswahlverfahrens an sich nicht zufrieden waren. Hierzu kann ich erläutern, dass das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung nach den geltenden rechtlichen Vorgaben alle Auswahlverfahren so durchführt, dass eine Bestenauslese so objektiv wie möglich erfolgen kann. Das bringt mit sich, dass wir den Bewerber/innen grundsätzlich vergleichbare Fragen stellen, um so Vergleichbarkeit der Bewerber/innen herzustellen.
Wir sind darüber hinaus immer bestrebt, den Bewerber/innen im Gespräch alle wichtigen Informationen über uns als Arbeitgeber zu geben.

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