Die Antwort von der Personalabteilung der Bewertung „Rette sich wer kann“ einer ehemaligen Kollegin. Recht hat Sie!
Gut am Arbeitgeber finde ich
Nichts! Ich denke die Kollegin hatte in ihrer Bewertung alles gesagt.
Schlecht am Arbeitgeber finde ich
Nichts! Ich denke die Kollegin hatte in ihrer Bewertung alles gesagt.
Verbesserungsvorschläge
Ihr wollt so modern sein und sprecht von einer großen Familie.
Passt euch am Markt an und schätzt die Mitarbeiter besser.
Ich hoffe sehr, dass Ihre eure „richtige“ Familie mit mehr Respekt behandelt.
Hört auf weg zuschauen ! Sonst gibt es bald keinen mehr, der die Maschinen bedient und dann gibt es keinen mehr, der euch das Geld rein holt. Keine Pflege, keine Patienten, kein Umsatz !
Kommunikation
Antworten per E-Mail nur mit Nachdruck.
„Personalabteilung DaVita Deutschland AG
Januar 2024
Sehr geehrte*r Mitarbeiter*in, vielen Dank für Ihr Feedback. Wir wissen um einige schwierige Themen im Zentrum in Rhein-Ahr und sind auf verschiedenen Wegen dabei, sie zu beheben.
Seit Jahren gibt es viele Themen, die Davita bekannt sind und hingenommen werden. Man kann so viele Compliance und Agire (agire bedeutet schließlich handeln) Meldungen machen wie man will. Es ändert sich nichts. Im Gegenteil es wird weg geschaut und fast alles ignoriert. Wie lange braucht ihr um die ach so schwierigen Themen zu beheben. Würde wirkliches Interesse an den Mitarbeitern bestehen, dürfte eine Willkür mancher Vorgesetzten nicht vom Unternehmen geduldet werden!
Work-Life-Balance
Ein Leben für die Arbeit, passt eher.
Gehalt/Sozialleistungen
„Personalabteilung DaVita Deutschland AG
Januar 2024
Sehr geehrte*r Mitarbeiter*in, vielen Dank für Ihr Feedback. Wir wissen um einige schwierige Themen im Zentrum in Rhein-Ahr und sind auf verschiedenen Wegen dabei, sie zu beheben.
Zu zwei Punkten möchten wir uns hier kurz äußern:
1. Dass in Ihrem Zentrum in letzter Zeit vermehrt Doppeldienste aufgrund kurzfristiger Erkrankungen nötig waren, tut uns sehr leid. Das darf natürlich nicht der Normalzustand sein. Sie werden jedoch immer finanziell oder durch entsprechende Freizeit ausgeglichen.“
Reine Überstunden. Ohne Zuschläge. Geplante Doppeldienste sind laut Arbeitnehmerschutzgesetz nicht zulässig. Auch nicht in der Pflege!
Image
Vorne Hui, hinten Pfui.
Karriere/Weiterbildung
Die Kollegin hat recht.