Let's make work better.

FERCHAU Logo

FERCHAU
Bewertung

LEIHARBEITER MÜSSTEN DEN GLEICHEN LOHN WIE INTERNE ERHALTEN PLUS EINE FLEXIBILITÄTSZULAGE VON 10%

1,0
Nicht empfohlen
Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung im Bereich Forschung / Entwicklung bei FERCHAU GmbH in Karlsruhe gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

Mit dem entscheidenden Unterschied, dass Leiharbeit dort besser bezahlt wird als in Deutschland. Zudem legt das Durchschnittsalter der französischen Leiharbeitskräfte nahe, dass diese Art der Beschäftigung oft als Einstieg in den Arbeitsmarkt genutzt wird. Nur 32 Prozent sind über 35 Jahre alt. In Deutschland hingegen wird Leiharbeit bekanntermaßen für viele Beschäftigte zur Sackgasse. Hier liegt das Durchschnittsalter bei über 37 Jahren. Bewertung: Effektive Regulierung ohne Beschäftigungsverlust Für Beschäftigte in Frankreich bedeutet Leiharbeit immer noch mehr Unsicherheit als eine Festanstellung. Diese wird jedoch nicht noch verschärft durch schlechtere Bezahlung, wie hierzulande. Im Gegenteil, Unternehmen müssen die gewonnene Flexibilität durch eine Art „Prekaritätsprämie“ von 10 Prozent über den jeweiligen Tariflohn abgelten. Die Pest der Leiharbeit hat sich rund um den Globus ausgebreitet. Ein guter Grund sich die unterschiedliche Situation im weltweiten Verleih von Arbeitskräften genauer anzusehen. Den internationalen Vergleich beginnen wir mit einem Blick auf die unterschiedliche rechtliche Situation, die die Leiharbeit genießt: Deutschland:

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Bis Ende der Sechziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts waren gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung gesetzlich verboten. 1967 kippte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der Leiharbeit. Die Gewerkschaften standen der Leiharbeit lange Zeit offiziell ablehnend gegenüber. Im DGB-Grundsatzprogramm von 1981 gab es noch die Forderung nach einem Verbot der Leiharbeit. Im Bauhauptgewerbe ist die Leiharbeit noch heute verboten, die IG Bau lehnt eine Öffnung für die Leiharbeit ab. Seit der Legalisierung der Zeitarbeit in Frankreich (1972) versprechen sowohl die Sozialistische Partei als auch die Kommunisten, das Verbot der Leiharbeit, doch es kam nur zu einer Reform, die ein Schmerzensgeld für Leiharbeit enthält, womit ein Leiharbeiter 10% mehr als der Stammbeschäftigte bekommt. Namibia hat die Leiharbeit ab dem 1 . März 2009 verboten. In Russland ist ab Anfang des Jahres 2016 jegliche Form von Leiharbeit gesetzlich verboten. In Indien urteilt der Oberste Gerichtshof im Oktober 2016, Leiharbeiter müssen denselben Lohn erhalten. Südafrika 2017: Metallarbeitergewerkschaft klagt erfolgreich gegen Zeitarbeitsfirma. Unternehmen müssen Beschäftigte nach drei Monaten übernehmen.

Verbesserungsvorschläge

LEIHARBEITER MÜSSTEN DEN GLEICHEN LOHN WIE INTERNE ERHALTEN PLUS EINE FLEXIBILITÄTSZULAGE VON 10%

Ab dem allerersten Tag im Entleihbetrieb steht allen Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern der gleiche Lohn zu wie ihren festangestellten Kollegen. Als Aufwandsentschädigung für die Befristung des Arbeitsverhältnisses sollen die Entleihbetriebe mind. 10 Prozent Aufschlag zahlen. Dieser Aufschlag darf aber nicht mit den Reisekosten oder anderen Zuschlägen verrechnet werden.
Dies wird bereits seit einigen Jahren in Frankreich so praktiziert und hat sich dort bewährt. Es wird höchste Zeit, dass diese Ungerechtigkeit und die Benachteiligung von Leiharbeitern beendet wird. Kein Beschäftigungsrückgang durch Regulierung Wirtschaftsliberale in Deutschland werden nicht müde zu warnen, eine striktere Regulierung von Leiharbeit mache ihre Nutzung unattraktiv. Ein Blick über die Grenze nach Frankreich würde ihnen zeigen, wie weit sie mit dieser Einschätzung daneben liegen. Trotz der vergleichsweise strikten Regulierung gibt es dort sogar mehr Leiharbeitnehmer als in Deutschland. Im Jahr 2007 wurden über 637.000 gezählt, in Deutschland waren es zum Vergleichszeitpunkt rund 23.000 weniger.

Arbeitsatmosphäre

keine Wertschätzung

Kommunikation

von oben herab

Kollegenzusammenhalt

intern von Misstrauen geprägt

Work-Life-Balance

nicht vorhanden, da man ausgebeutet wird

Vorgesetztenverhalten

nach unten treten

Interessante Aufgaben

nur vom Zufall bestimmt da große Abhängigkeit vom Kunden

Gleichberechtigung

Frauen, Ausländer und Absolventen werden bevorzugt , da man sie noch schlechter bezahlen kann

Umgang mit älteren Kollegen

werden mit schlechten rausgetrieben

Arbeitsbedingungen

ausbeuterisch

Umwelt-/Sozialbewusstsein

green washing

Gehalt/Sozialleistungen

150 € Weihnachtsgeld , das sagt alles ...

Image

es ist peinlich zuzugeben , dass man bei Ferchau arbeitet, egal ob Zuhause , beim Kunden oder im Freundeskreis

Karriere/Weiterbildung

gibt es nicht

HilfreichHilfreich?2Zustimmenstimmen zuMeldenTeilen

Arbeitgeber-Kommentar

Karriere-TeamKarriere-Team

Lieber Mitarbeiter,

danke für Ihre ausführliche Lektüre. Sie haben darin Ihre Meinung deutlich zum Ausdruck gebracht.

Wir möchten Sie daher grundsätzlich wissen lassen, dass uns ein partnerschaftlicher Umgang mit unseren Mitarbeitern sehr wichtig ist. Dazu gehört auch eine faire und angemessene Entlohnung. Mitarbeiter, die unter den BAP-Tarifvertrag fallen, erhalten daher mindestens das tarifliche Entgelt. Bei entsprechender Qualifikation, Berufserfahrung etc. ist auch die Zahlung übertariflicher Zulagen möglich und durchaus üblich. Von diesen tariflichen und übertariflichen Lohnbestandteilen ist jedoch die von Ihnen angesprochene sog. „Flexibilitätszulage“ strikt zu trennen. Hierbei handelt es sich um eine in Frankreich gesetzlich vorgeschriebene Zulage. Eine solche ist in der derzeit gültigen deutschen Rechtslage zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht enthalten bzw. vorgesehen. Der von Ihnen angestellte Vergleich mit den Begebenheiten in Frankreich ist daher schwierig bis kaum möglich.

Wir möchten Sie dazu einladen, mit uns in einen direkten Austausch zu ihren konkreten Kritikpunkten zu gehen und würden uns freuen, wenn Sie dafür per E-Mail (feedback@ferchau.com) den Kontakt mit uns aufnehmen.

Viele Grüße
Ihr FERCHAU-Team

Anmelden