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Bewertung

Steuernachzahlung wegen Kurzarbeit unmöglich

3,1
Empfohlen
Ex-Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung nicht mehr bei motel one köln neumarkt in Köln gearbeitet.

Arbeitsatmosphäre

Bis zur Corona Zeit war es ok. Nicht überragend aber in ordnung

Kommunikation

War hier immer schwierig. Man war auf sich allein gestellt und erhielt wenig Informationen über Kurzarbeit und so.

Kollegenzusammenhalt

Wir waren ein gutes Team

Vorgesetztenverhalten

Wir hatten Kurzarbeit und mussten trotzdem normal arbeiten obwohl Kurzarbeit in dienstplan stand. Man hat uns nicht gesagt das wir dadurch viele Steuern nach zahlen müssen und haben uns überreden lassen.

Interessante Aufgaben

Motel One ist ein gutes Hotel. Es machte immer Spaß

Gehalt/Sozialleistungen

Bis Corona mit dem Inzentive sehr gut. Durch Kurzarbeit leider schlimm.


Work-Life-Balance

Gleichberechtigung

Arbeitsbedingungen

Umwelt-/Sozialbewusstsein

Image

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Arbeitgeber-Kommentar

Fabian FreyManager People & Culture

Liebe*r ehemalige*r Kolleg*in,

vielen Dank für Ihr Feedback und die Zeit, die Sie dafür investiert haben.

Alle Personen in Deutschland, die in Kurzarbeit waren und Kurzarbeitergeld erhalten haben, müssen per Gesetz eine Lohnsteuererklärung für das entsprechende Jahr abgeben. Aufgrund der Kurzarbeit kann es zu Steuernachzahlungen kommen. Einen entsprechenden Hinweis hierüber und weitere Informationen haben Sie auch in unserem Intranet myOne erhalten. Es tut mir leid, wenn Sie sich hier nicht ausreichend informiert gefühlt haben.

Sollten Sie noch Fragen zur Kurzarbeit oder Ihrer Abrechnung haben, können Sie sich gerne mit einer Nachricht an onecareer@motel-one.com melden.

Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Viele Grüße,
Fabian Frey

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