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Land 
Schleswig-Holstein
Bewertung

Nie vergessen: Gutes Personal wächst nicht nach, es muss verdient werden.

2,1
Nicht empfohlen
FührungskraftHat zum Zeitpunkt der Bewertung bei Land Schleswig-Holstein in Lübeck gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

Leider nicht viel.

Verbesserungsvorschläge

Bezahlen was uns zusteht!

Arbeitsatmosphäre

Beteiligung wäre ein guter Anfang

Kommunikation

Von oben herab, nach Gutsherrenart? So wird das nichts!

Kollegenzusammenhalt

Weniger Neid ist das Ziel

Work-Life-Balance

Dafür bin ich echt zu alt. Warum sollte der Job sich nach meinem Privatleben richten?

Vorgesetztenverhalten

Menschenführung gehört wohl nicht zum Pflichtprogramm der Ausbildung.

Interessante Aufgaben

Muss man selbst suchen.

Gleichberechtigung

Bei gleicher Leistung werden Männer benachteiligt.

Umgang mit älteren Kollegen

Der "Volkssturm" hält den Laden am laufen und niemand bemerkt es

Arbeitsbedingungen

Kostet Geld, gibt es nicht oder in geringen Fällen

Gehalt/Sozialleistungen

Seit 2007 wird das Personal betrogen ungerechtfertigte Lohnkürzungen werden nicht ausbezahlt.

Image

Der öffentliche Dienst ist nicht mehr attraktiv.

Karriere/Weiterbildung

Beförderungen,Max 1 x in der Dienstzeit. Weiterbildungen haben Alibicharakter.

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Arbeitgeber-Kommentar

Mitarbeiter von Land Schleswig-Holstein

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für ein Feedback genommen haben. Wenngleich wir sehr bedauern, dass Sie Ihre Tätigkeit nicht als zufriedenstellend betrachten und das Land Schleswig-Holstein als Arbeitgeber nicht empfehlen.

Wir möchten auf Ihre Anmerkungen zu Gleichberechtigung, Arbeitsbedingungen, Vorgesetztenverhalten, Gehalt/Sozialleistungen sowie Work-Life-Balance eingehen.
Die Einstellung in den und auch das berufliche Vorankommen im öffentlichen Dienst erfolgt für alle Geschlechter nach den festgesetzten Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Zugleich streben wir in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
In der Kategorie Arbeitsbedingungen können beispielsweise die Räume oder die technische Ausstattung, die Beleuchtung oder der Lärmpegel bewertet werden. Leider lässt sich Ihrem Kommentar zu den Arbeitsbedingungen nicht entnehmen, worauf Sie sich konkret beziehen und welche Gründe zu Ihrer Einschätzung geführt haben.
Dem Vorgesetztenverhalten haben Sie aufgrund Ihrer persönlichen Erfahrungen nur einen Stern gegeben. Allen Führungskräften in einer Organisation kommt eine besondere Verantwortung zu. Daher werden bei den Auswahlgesprächen für Führungskräfte auch die Führungskompetenzen geprüft. Mit verschiedenen Bausteinen der Personalentwicklung begleiten und unterstützen wir neue sowie erfahrene Führungskräfte. Deshalb bieten wir im Rahmen einer umfangreichen Personalentwicklung unseren Führungskräften ein bedarfsgerechtes Fortbildungsprogramm an, mit dem die Führungskompetenzen stetig ausgebaut werden können.
Die Bezahlung wie auch die Besoldung im öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein ist planbar und sicher. Die Bezahlung der Beschäftigten ist tarifgebunden (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder). Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten ist verfassungsrechtlich geschützt und wird auf der Grundlage des Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz durch Gesetz geregelt (Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein). Die von Ihnen mutmaßlich angesprochene Sonderzahlung unterliegt derzeit einer höchstrichterlichen Entscheidung.
Das Land Schleswig-Holstein versteht sich darüber hinaus als moderner Arbeitgeber. Deshalb werden flexible Arbeitsformen und -zeiten sowie verschiedene Arbeitszeitmodelle und moderne Arbeitsplätze für die Mitarbeitenden erprobt und angeboten. Mitarbeitende haben dadurch die Möglichkeit Familie, Privatleben und Beruf zu vereinbaren.

Das Land Schleswig-Holstein versteht sich als lernende Institution. Wir würden Sie daher einladen, über Ihre Führungskraft oder die für Sie zuständige Personalverwaltungsstelle mit uns das Gespräch zu suchen, um sich über die Gründe für die von Ihnen kritisierten Punkten auszutauschen.

Mit freundlichen Grüßen
Insa Böttcher
- Zentrales Personalmanagement -

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