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Bewertung

Vorsicht: Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

1,5
Absage
Bewerber/inHat sich 2019 bei UCB GmbH in Monheim am Rhein beworben und eine Absage erhalten.

Verbesserungsvorschläge

Die Rechtsabteilung sollte einmal hinterfragen, ob sich die internen Prozesse an geltenden Gesetzen orientieren.

Wenn BewerberInnen durch unzulässige Fragen unter Druck gesetzt werden, sollte sich hier dringend etwas ändern oder BewerberInnen sollten reflektieren, ob man bei solch einem Arbeitgeber tätig sein möchte.

Bewerbungsfragen

Hier werden Fragen gestellt, die laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unzulässig sind.


Zufriedenstellende Reaktion

Schnelle Antwort

Erwartbarkeit des Prozesses

Professionalität des Gesprächs

Vollständigkeit der Infos

Angenehme Atmosphäre

Wertschätzende Behandlung

Zufriedenstellende Antworten

Erklärung der weiteren Schritte

Zeitgerechte Zu- oder Absage

HilfreichHilfreich?ZustimmenZustimmen?MeldenTeilen

Arbeitgeber-Kommentar

Werner BleilevensHead of Communications, Central Europe

Sehr geehrte/r Bewerber/in,

verzeihen Sie bitte die verspätete Antwort. Darüber hinaus wertschätzen wir, dass Sie sich Zeit für ein Feedback genommen haben.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich unter der E-Mailadresse hranswers@ucb.com bei der Personalabteilung
melden könnten, um den Vorfall näher zu erläutern.

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