Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie von uns zeitnah eine Eingangsbestätigung.
Erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist treffen wir die Entscheidung, welche Bewerberinnen und Bewerber zu einem persönlichen Kennenlernen eingeladen werden. An dem rund einstündigen Gespräch nehmen in der Regel die jeweilige Führungskraft, die Personalabteilung und der Betriebsrat sowie fallweise auch der/die Gleichstellungsbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung teil. In Einzelfällen gibt es einen zweiten Termin mit der Geschäftsführung.
Sobald der Betriebsrat der Einstellung zugestimmt hat, werden alle Bewerber und Bewerberinnen über die Entscheidung informiert.