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Mitarbeiter:innen nehmen bei diesem Arbeitgeber vor allem diese Faktoren wahr: Kollegen helfen und Hierarchie für Entscheidungen nutzen.
Die folgenden Benefits wurden am häufigsten in den Bewertungen von 4 Mitarbeiter:innen bestätigt.
Mein Arbeitgeber hat mir viele Freiheiten gelassen, ich durfte mich kreativ ausleben und durfte viele neue Dinge über die Einfache und Leichte Sprache lernen. Das hat meinen Horizont sehr erweitert. Durch meinen sprachwissenschaftlichen Hintergrund war ich im Verlag sehr gut aufgehoben.
Respektvolles Verhalten gegenüber anderen Menschen wäre gut. Konsistentes Verhalten und klare Strukturen innerhalb des Verlags wären auch hilfreich.
Der am besten bewertete Faktor von Spaß am Lesen Verlag ist Interessante Aufgaben mit 5,0 Punkten (basierend auf 3 Bewertungen).
Da es ein kleiner Verlag ist, bekommt man leicht Einblicke in viele verschiedene Aufgabenbereiche.
In einem so kleinen Unternehmen gibt es für jede:n sehr vielseitige Aufgaben - langweilig wird es nie. Und dazu hat das Unternehmen noch einen tollen Zweck. Das alles motiviert sehr.
Daran lässt sich nichts rütteln: Tolle, sinnstiftende Aufgabe.
Der am schlechtesten bewertete Faktor von Spaß am Lesen Verlag ist Gehalt/Benefits mit 1,5 Punkten (basierend auf 3 Bewertungen).
Das Gehalt ist bescheiden.
Tja. Kleines Unternehmen, sozialer Zweck, sehr enge Margen - relativ geringe Gehälter für alle. Man kann davon leben, aber reich wird man hier nicht. Das Gefüge ist in sich aber fair.
Vergleicht man das Gehalt mit dem Gehaltsniveau im öffentlichen Dienst, umreißt die Bezeichnung „Taschengeld“ das Niveau recht gut. Da nur Teilzeitverträge und immer wieder Befristung hinzukommen, ist eine Bewerbung nur für Leute mit einem Sponsor oder einer Erbschaft zu empfehlen.
Karriere/Weiterbildung wird mit durchschnittlich 1,8 Punkten bewertet (basierend auf 3 Bewertungen).
Es gibt keine Weiterbildungen und auch kaum Aufstiegschancen.
Es gibt Grenzen. Kleines, inhabergeführtes Unternehmen. Aber man kann sich durch Leistung einen Status erarbeiten.
Langfristige Perspektiven sind grundsätzlich ausgeschlossen, weil es ausschließlich Jahresverträge gibt. Auch nach der sonst üblichen gesetzlichen Höchstdauer für Befristung werden nur Zeitverträge ausgestellt. Das ist wegen der Größe des Unternehmens möglich.