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Steinkühler 
- 
Kanzlei 
für 
Arbeits- 
und 
Gesellschaftsrecht 
- 
Partnerschaft 
von 
Rechtsanwälten 
mbB
als Arbeitgeber

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Wie ist es, hier zu arbeiten?

1,8
kununu ScoreEine Bewertung
k.A.
WeiterempfehlungLetzte 2 Jahre
Details anzeigen

Mitarbeiter:innen-Zufriedenheit

    • 2,0Gehalt/Sozialleistungen
    • 3,0Image
    • 2,0Karriere/Weiterbildung
    • 1,0Arbeitsatmosphäre
    • 1,0Kommunikation
    • 1,0Kollegenzusammenhalt
    • 1,0Work-Life-Balance
    • 1,0Vorgesetztenverhalten
    • 5,0Interessante Aufgaben
    • 1,0Arbeitsbedingungen
    • k. A.
      Umwelt-/Sozialbewusstsein
    • k. A.
      Gleichberechtigung
    • k. A.
      Umgang mit älteren Kollegen

Unternehmenskultur

Coming soon!
Traditionelle
Kultur
Moderne
Kultur

Der Kulturkompass zeigt, wie Mitarbeiter die Unternehmenskultur auf einer Skala von traditionell bis modern bewertet haben. Wir sammeln aktuell noch Meinungen, um Dir ein möglichst gutes Bild geben zu können.

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Arbeitgeber stellen sich vor

Was Mitarbeiter sagen

Verbesserungsvorschläge

Es ist auf Arbeitgeberseite dringend ein Coaching für Personalführung erforderlich.

Bester und schlechtester Faktor

Am besten bewertet: Interessante Aufgaben

5,0

Der am besten bewertete Faktor von Steinkühler - Kanzlei für Arbeits- und Gesellschaftsrecht - Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB ist Interessante Aufgaben mit 5,0 Punkten (basierend auf einer Bewertung).


Die Kanzlei ist ausschließlich auf Arbeits- und Gesellschaftsrecht spezialisiert. Die zu bearbeitenden Fälle sind inhaltlich sehr interessant.

Am schlechtesten bewertet: Arbeitsatmosphäre

1,0

Der am schlechtesten bewertete Faktor von Steinkühler - Kanzlei für Arbeits- und Gesellschaftsrecht - Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB ist Arbeitsatmosphäre mit 1,0 Punkten (basierend auf einer Bewertung).


Die Arbeitsatmosphäre ist sehr schlecht. Man wird als Erwachsener wie ein kleines Kind behandelt.

Karriere und Weiterbildung

Karriere/Weiterbildung

2,0

Karriere/Weiterbildung wird mit durchschnittlich 2,0 Punkten bewertet (basierend auf einer Bewertung).


Zum Arbeitsvertrag gehört regelmäßig, dass die Kosten für einen Fachanwaltslehrgang übernommen werden.
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