Wir legen großen Wert auf einen professionellen Bewerbungs- und Auswahlprozess – dabei sind uns Transparenz und ein fairer Umgang mit allen Bewerber/innen sehr wichtig. Von der Onlinebewerbung bis zum ersten Arbeitstag vergehen mehrere Monate. Im Folgenden erklären wir gerne, was in diesem Zeitraum geschieht.
1. Online-Bewerbung:
- Passendes Stellenangebot finden
- Direkt online bewerben und den Link in der Stellenausschreibung anklicken
- Bewerbungsbogen ausfüllen, Dokumente hochladen und abschicken
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen ausschließlich online über den Link in der jeweiligen Stellenausschreibung eingereicht werden können. Hier gelangen Sie zu dem Bewerberverfahren des Bundesverwaltungsamtes – unserem Servicedienstleister, der für uns den ersten Teil des Auswahlverfahrens durchführt.
2. Sichtung Ihrer Bewerbung
- Prüfung Ihrer Unterlagen auf formelle Eignung
- Sie erhalten eine erste Rückmeldung
- Absage oder Einladung zum nächsten Teil des Auswahlverfahrens
In einem ersten Schritt des Bewerbungsverfahrens prüfen wir, ob Sie die formellen Eignungskriterien erfüllen. Diese variieren je nach Verfahren, umfassen jedoch standardmäßig die Kriterien der deutschen Staatsbürgerschaft sowie den geforderten Abschluss und ggf. die Abschlussnote sowie weitere Anforderungen.
3. Auswahlverfahren
- Onlinebasierte Tests
- Schriftliches und mündliches Auswahlverfahren
- Absage oder Einladung zum nächsten Teil des Auswahlverfahrens
Das Auswahlverfahren ist mehrstufig aufgebaut und kann, je nach Verfahren, variieren. Nach der Online-Bewerbung erwarten Sie zunächst onlinebasierte Tests. Bei Bestehen werden Sie zu einem Auswahlverfahren in Köln oder Berlin eingeladen, bei dem schriftliche und mündliche Aufgaben auf Sie warten – ein persönliches Gespräch steht in der Regel erst am Ende des Bewerbungsprozesses und setzt voraus, dass Sie die Herausforderungen zuvor erfolgreich bestanden haben.
4. Ärztliche Untersuchung/Sicherheitsüberprüfung
- Einladung zur ärztlichen Untersuchung
- Sicherheitsüberprüfung
- Finale Rückmeldung
Im BfV üben Sie eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit aus. Durch die Sicherheitsüberprüfung soll festgestellt werden, ob Sie die notwendige Zuverlässigkeit im Sinne des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) aufweisen. Das Verfahren ist gesetzlich streng geregelt. Im Rahmen der ärztlichen Untersuchung wird Ihre gesundheitliche Eignung festgestellt – einen Sporttest müssen Sie bei uns nicht absolvieren.